Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, November 16, 2020 14:45 - noch keine Kommentare

Bei Bank- oder Kreditkartenverlust: Schnelles Handeln gefragt

Für Zahlungen mit Unterschrift bedarf es einer zweiten Sperrung der Karte

[datensicherheit.de, 15.11.2020] „PolizeiDeinPartner.de“, das Web-Präventionsportal der Gewerkschaft der Polizei informiert in einer aktuellen Meldung über das richtige Verhalten, wenn z.B. Kredit- oder EC-Karten abhanden kommen, sei „schnelles Handeln gefragt“. Denn Diebe oder Betrüger warteten nicht lange, um das Konto leerzuräumen. Über den Sperr-Notruf 116 116 könne man seine Karten für PIN-basierte Zahlungen schnell und unkompliziert telefonisch sperren lassen, so die Empfehlung. Was indes viele nicht wüssten: „Für Zahlungen mit Unterschrift bedarf es einer zweiten Sperrung der Karte.“ Dies könne man für EC-Karten bei der Polizei über das „KUNO“-System veranlassen – „KUNO“ steht demnach für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“.

Bei Karten für PIN-basierte Zahlungen: Sperr-Notruf unter 116 116

Wird die EC-Karte nur über diesen Sperr-Notruf gesperrt, könnten Dritte zwar keine Zahlungen mehr mit PIN tätigen, aber immer noch über das SEPA-Lastschriftverfahren per Unterschrift. Deshalb sollten Geschädigte beide Bezahlmöglichkeiten so schnell wie möglich sperren lassen. Der Sperr-Notruf sei 24 Stunden am Tag erreichbar und für Anrufe aus dem Inland gebührenfrei – für Anrufe aus dem Ausland benötige man zusätzlich die jeweilige Vorwahl für Deutschland (i.d.R. 0049). Die Kosten für den Anruf hingen vom jeweiligen Netzbetreiber ab.
Bei „girocard“, „Maestro“-, „V PAY“-, Bankkunden-, Spar- und Geldkarten müsse man zur Sperrung die IBAN oder alternativ die Kontonummer und Bankleitzahl parat haben. Bei Kreditkarten sei der Name des Kartenherausgebers oder die Bankleitzahl zu nennen: Anhand dieser Daten werde man dann an den Herausgeber der Karte weitergeleitet, um von diesem die Sperrung vornehmen zu lassen. Ob das eigene Bankinstitut zu den Teilnehmern gehört, könne man auf der „Sperr-Notruf-Liste“ einsehen. Über den Sperr-Notruf unter 116 116 ließen sich nicht nur Bankkarten sperren, sondern auch Mobilfunkkarten, Online- und Telebanking-Accounts sowie die „eID“-Funktion des neuen Personalausweises. Für Sprach- und Hörgeschädigte gebe es auch Sperr-Faxe für „girocard“, Kreditkarte und Personalausweis.

Karten-Lastschriftverfahren per KUNO richtig sperren

„Ist man Opfer eines Diebstahls geworden, sollte man grundsätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten.“ Außerdem könne nur die Polizei über das „KUNO“-System das Lastschriftverfahren für eine abhanden gekommene EC-Karte sperren. Denn die Banken meldeten dem Einzelhandel Informationen über gesperrte Karten nur noch im Rahmen der PIN-Zahlung.
„KUNO ist ein Zusammenschluss von Polizei und Handelsunternehmen.“ Die Polizei melde dabei die relevanten Karteninformationen an eine zentrale Meldestelle. Von dort aus würden die Daten dann an die an „KUNO“ angeschlossenen Handelsunternehmen weitergegeben. Sie lehnten dann Lastschrift-Zahlungen mit den gemeldeten Karten ab. Kreditkarten könnten mit dem System allerdings nicht erfasst werden.

KUNO sperrt nicht das ganze Konto, sondern nur die verlorene Karte

Der Vorteil von „KUNO“ sei, dass nicht das ganze Konto gesperrt werde, sondern nur die verlorene Karte. Andere EC-Karten des Kontos, zum Beispiel die des Ehepartners, könnten weiterhin normal genutzt werden, genauso wie das Online-Banking. Dafür sei es aber notwendig, die sogenannte Kartenfolgenummer bei der Polizei anzugeben. Mit dieser Nummer lasse sich eine Karte eindeutig identifizieren, wenn zu einem Konto mehrere Karten gehören. Die Nummer stehe jedoch nicht direkt auf der Karte, sondern zum Beispiel auf den Kontoauszügen. Sie könne auch beim jeweiligen Geldinstitut erfragt werden.
Neben dieser Nummer benötige die Polizei nur noch die IBAN für die Sperrung. Wichtig: „Nur mit der Kartenfolgenummer kann die Karte dauerhaft gesperrt werden.“ Ohne diese Nummer werde die Sperre nach zehn Tagen wieder aufgehoben. In manchen Bundesländern erhalte man nach der Sperrung eine persönliche Sperrbestätigungsnummer von der Polizei. Damit könne man online die Kartenfolgenummer nachmelden oder die „KUNO“-Sperre selbst wieder löschen – etwa, wenn die Karte wieder auftaucht. Über „KUNO“ würden im Monat etwa 10.000 Meldungen über gesperrte Karten von der Polizei an den Handel weitergegeben.

Weitere Informationen zum Thema:

Sperr-Notruf 116 116 e.V.
Sperr-Notruf 116 116

Sperr-Notruf 116 116 e.V.
Über den Sperr-Notruf 116 116 können alle girocards gesperrt werden!

KUNO
Karten-Sperrdienst für SEPA-Lastschriftzahlungen

POLIZEI DEIN PARTNER – Gewerkschaft der Polizei
Das Präventionsportal: Karten richtig sperren / Sicher mit KUNO und dem Sperr-Notruf

datensicherheit.de, 07.08.2018
Firmenpatente und Kreditkartendaten: Angestellte als potenzielle Datenhehler



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