Aktuelles - geschrieben von am Montag, November 1, 2010 0:47 - ein Kommentar

Aufruf für ein effektives Signal gegen den Abmahn- und Abzockwahn in Deutschland

Offener Brief von Dirk Pinnow an die Bundesjustizministerin

Dirk C. Pinnow

Dirk C. Pinnow

[datensicherheit.de, 31.10.2010] Ich sehe den Erfolg des Informationszeitalters – und damit die volkswirtschaftliche Fortentwicklung im 21. Jahrhundert – in Deutschland durch zwei gegenläufige destruktive Verhaltensmuster akut bedroht:
Die Missachtung der Vermögenseigenschaft virtueller Wertschöpfungen mit erkennbarer Werkhöhe einerseits und den allen Rechtsgrundsätzen einer demokratischen Gesellschaft Hohn sprechenden Abmahn- und Abzockwahn andererseits! Da es Aufgabe der Regierung in einem freiheitlichen Rechtsstaat sein sollte, die schutzwürdigen Interessen des Schwächeren zu stärken und den Machtwahn des Solventeren, mit juristischen Tricks besser Vertrauten einzudämmen, habe ich an unsere Bundesjustizministerin einen Offenen Brief geschrieben.
Es geht darin vor allem darum, mit der Abschaffung der kafkaesken „fliegenden Ge­richtsbarkeit“ und der deutlichen Erhöhung der Qualität der Beweisführung in Abmahnverfahren den Bürgern und Verbrauchern wieder ein Gefühl der funktionierenden Rechtspflege, ja des Rechtsfriedens zurückzugeben, der in unserer Zeit gerade durch die Ökonomisierung sämtlicher Lebensbereiche einschließlich der drei eigentlich staatlichen Gewalten aufgekündigt ist. Der Souverän dieses Staates, das Deutsche Volk, muss sich sich wieder daheim und sicher in seiner „res publica“ fühlen können!

Dirk Pinnow
Herausgeber datensicherheit.de

– Offener Brief –

Frau Bundesministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Berlin, 31. Oktober 2010

Abmahn- und Abzockwahn bedrohen Rechtsfrieden in Deutschland

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger,

kurze Zeit nach den Jubiläumsfeiern zur Deutschen Wiedervereinigung von 1990, wenige Tage vor dem frohen Gedenken an den Mauerfall von 1989, an einem Wochen­ende mit möglicherweise historischen Folgen einer sich aus der Finanz- bzw. Euro-Krise zu einer Systemkrise auswachsenden Gemengelage und ein Jahr nach der (Wieder-)Einfüh­rung in Ihr Amt als Bundesministerin der Justiz lohnt es sich, einen kritischen Blick auf die Stimmung und innere Verfassung dieses Gemeinwesens zu werfen.

In Ihrer Jahresbilanz auf der Website Ihres Ministeriums sprechen Sie sich gleich an erster Stelle „Im Zweifel für die Freiheit“ aus. Auch erwähnen Sie mit begrüßenswerter Deutlich­keit, dass es seit Jahren zu einer „beispiellosen Erosion der Grundrechte“ gekommen sei… Zunächst einmal spreche ich Ihnen Dank und Respekt für Ihre in vielen Interviews und Stel­lungnahmen demonstrierte liberale wie verantwortungsvolle Grundhaltung aus – sowie für alle von Ihnen initiierten Vorstöße für mehr Rechtsfrieden im Lande! Ich möchte Sie ermun­tern, beherzt und ohne nachzulassen, diesen Weg energisch weiter zu gehen!

Die Herausgeber von datensicherheit.de verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz des The­mas „Datensicherheit“, der über Teilfragen der IT-Sicherheit, des Datenschutzes und der Datensicherung weit hinausgeht, um Sicherheitsaspekte der Verwendung von Daten in ma­terieller wie virtueller Form für die Anwender selbst, aber auch für Dritte, ja ggf. für das Um­feld bzw. die Gesellschaft im Ganzen zu behandeln.
Mit der Deindustrialisierung nach seeligen „Wirtschaftswunder“-Zeiten und dem zaghaften Aufbau einer mehr und mehr auch virtuellen Wertschöpfung im Kontext des Durchdringens der Gesellschaft mit vernetzter Informations- und Kommunikationstechnologie („IKT“) verändern sich Wertvorstellungen, verlagern sich die Schwerpunkte auch kriminellen wie fahrlässigen Handelns.
Geistige Schöpfungen mit einer erkennbaren Werkhöhe sind so gesehen Vermögenswerte – und es bedarf adäquater Technik und Gesetze des 21. Jahrhunderts, um die berech­tigten Interessen von Urhebern angemessen gegen Missbrauch zu schützen! Dieses Grundverständnis fehlt leider vielen IKT-Begeisterten, die bisher eine spielerische Weltsicht dem verantwortungsvollen Umgang mit Vermögenswerten Dritter vorziehen – und damit in der Summe unserer Volkswirtschaft Schaden zufügen.
Dieser einen extremen und schädlichen Verhaltensweise steht nun jene rückwärtsgewand­te, mental wohl im 19. Jahrhundert verhaftete Allmachtsphantasie gegenüber, die Bürger und Verbraucher zu unmündigen, weitgehend rechtlosen Abnehmern einer „raren Ware“ dauerhaft degradieren will und brachial unter Ausnutzung des Trends zur Ökonomisierung sämtlicher Lebensbereiche und der damit verbundenen Verwässerung der Rechtskultur rechtschaffene Menschen unter Generalverdacht stellt, kriminalisiert und mit „Abzock- und Abmahnattacken“ einzuschüchtern trachtet

Hierzu ein aktueller Vorfall:
In den letzten Tagen machte eine im Stile einer Abmahnung abgefasste Spam-E-Mail die Runde, in der namens eines Rechtsanwalts angeblich im Auftrag einer Me­dienfirma der Empfänger mit der Behauptung konfrontiert wurde, er habe über sei­nen Internetanschluss im „Peer-to-Peer“-Netzwerk Urheberrechtsverletzung an Wer­ken des Mandanten begangen; bei der zuständigen Staatsanwaltschaft sei gar Strafanzeige erstattet worden. Gegen Zahlung eines Schadensersatzes von 100 Eu­ro aber – „unkompliziert mit einer UKASH-Karte“ – könne das angebliche Ermitt­lungsverfahren abgewendet werden…
Ein realer Rechtsanwalt desselben Namens stellt nun auf seiner Website klar, dass es sich bei dieser E-Mail um einen dreisten Abzockversuch handelt – diese sei „ge­genstandslos“ und als „Betrugsversuch“ zu bewerten. Es liege ein Fall von „Identi­täts-Missbrauch“ bzw. „Identitäts-HiJacking“ vor – ohne Frage ein sehr schlimmer Vorfall eines Angriffs auf seine Reputation, und man kann nur hoffen, dass der Schaden klein gehalten werden kann und die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Spamversender zum baldigen Erfolg führen!

Drei generelle Aspekte dieses Vorfalls erachte ich als wesentlich:

  1. Auch wenn sich im Laufe der Jahrhunderte der Ehrbegriff gewandelt hat, ist es nie­mals hinzunehmen, dass die Würde und die Integrität einer Person in den Schmutz gezo­gen und für kriminelle Machenschaften missbraucht werden. Ich bin der Ansicht, dass der volkswirtschaftliche Erfolg des „Informationszeitalters“ sehr stark von der Frage der Reputa­tion und des Vertrauens abhängt, wir uns also vorrangig mit Kultur, dann mit Gesetzen und erst am Ende mit Technik auseinandersetzen müssen!
  2. Es wäre nicht verwunderlich, wenn nach diesem Vorfall sehr schnell das „Internet“ per se als ominöse Ursache ausgemacht wird. Verbrechen aber geschehen in der realen, materiellen Welt. Es sind reale Menschen, die solche „Abzockattacken“ planen und durch­führen. Auch bei noch schlimmeren kriminellen Vorfällen – etwa Misshandlung und Miss­brauch von Minderjährigen – müssen doch Täter und Werkzeug auseinander gehalten wer­den. Das aktuelle Schlagwort „Tatort Internet“ etwa verharmlost doch eher – eventuell vernebelt es z.B. gar den realen „Tatort Internat“. IKT mag in kriminellen Händen eben leider auch effizienter und effektiver sein, als wenn Flugblätter oder Massenbriefe in Papier­form verwendet werden, aber Technik ist und bleibt ein Werkzeug, und deren Nutzen oder Schaden hängt von der Intention des Anwenders ab.
  3. Wenn obiges Beispiel erfolgreich für die Kriminellen verläuft, so muss man auch hin­terfragen, warum gezielt diese Aufmachung gewählt wurde! Es war und ist nicht allein der Fall eines „Freiherrn von G.“, der dem Berufsstand der Rechtsanwälte zum Schaden ge­reicht, denn offenbar hat sich das Abmahn(un)wesen inzwischen zu einer lukrativen Ein­nahmequelle entwickelt. Es sagt viel über den Zustand der Gesellschaft aus, wenn sich der Staat aus der Rechtspflege verabschiedet und das „Gesetz des Stärkeren“, des wirtschaft­lich Potenteren bzw. des in juristischen Tricks besser Bewanderten gilt. Ausnutzung der „fliegenden Gerichtsbarkeit“ zu Lasten des juristisch Unerfahrenen, oft weniger Solventen, und zu Gunsten des Abmahners, Einschüchterung, Anmaßung und Verhöhnung der Gewal­tenteilung sowie zweifelhafte Beweisführungen sind geeignet, das allerletzte Vertrauen in den vermeintlichen Rechtsstaat zu verlieren!

Es stellt sich schon die Frage, wie Bürger und Verbraucher, die mit unangemessenen, den Gepflogenheiten eines Rechtsstaats Hohn sprechenden Abmahnungen konfrontiert wur­den, das bleibende Ohnmachtsgefühl der Rechtlosigkeit und das Demütigende einer „Abzocke“ erleiden mussten, jemals wieder für so hehre Begriffe wie „Demokratie“, „frei­heitlich-rechtliche Grundordnung“ etc. gewonnen werden können!
Es nimmt nicht Wunder, das viele Deutsche sich wieder in eine mentale Nische zurückzie­hen, weil „die da oben“ ja doch machten was sie wollen und Wahlen keine spürbare Ver­änderung brächten… Furchtbar geradezu die Verbitterung vieler Menschen, die in dem so wichtigen europäischen Projekt einer umfassenden Friedensordnung faktisch eine „EUdSSR“ und in ihrem nach einem historischen Wunder wiedervereinigten Vaterland ein Gefälligkeitsnetzwerk irgendwo zwischen einer „DDR2.0“ und einer „BRD GmbH“ zu er­kennen meinen – hier müssten doch gerade bei liberal gesinnten Politikern sämtliche Alarmglocken schrillen!
Der Wahn der juristischen Selbstzerfleischung und die gierige Suche nach Ansatzpunkten für Abmahnungen und Prozessandrohungen ist die destruktive Vorstufe einer ziellosen Gesellschaft vor dem Ausbruch entfesselter Hysterie und Paranoia.

Mein Appell an Sie:

  • Nutzen Sie Ihre Amtszeit, um für die Menschen dieses Landes wieder eine im Alltag erkennbare Rechtspflege und Rechtskultur zu schaffen – wenn nicht Sie, wer dann? Jeglichem Generalverdacht und vorauseilender Kriminalisierung der Bürger ist ent­schieden zu begegnen; der ursprüngliche Geist des Grundgesetzes für die Bun­desrepublik Deutschland muss auf allen Verfahrensebenen (wieder) erfahrbar sein! Dazu gehören die konsequente Beachtung der Unschuldsvermutung bis zur ge­richtsfesten Beweisaufnahme und ein klares Nein zu expliziter und impliziter Zensur durch staatliche Funktionsträger wie auch privatwirtschaftliche Machtträger.
  • Stoppen Sie die Selbstaufgabe der „res publica“, die Ökonomisierung und Privatisie­rung der staatlichen Gewalt – die Trennschärfe der drei Gewalten muss endlich realisiert und erfahrbar werden!
  • Als konkretes Beispiel: Setzen Sie sich für die Abschaffung der „fliegenden Ge­richtsbarkeit“ ein – es ist inakzeptabel, dass unabhängig vom Sitz des Abmahners und des Abgemahnten fragwürdige Präferenzen für gewisse Gerichtsstandorte be­stehen! Auch die Qualität der Beweisführung in Abmahnverfahren – etwa bei der Zuordnung der IP-Adresse – bedarf dringend der Verbesserung, um falsche Schuld­zuweisungen und gar die Verurteilung bzw. Abschöpfung Unschuldiger zu vermei­den!

Ich wünsche Ihnen bei Ihrem Bemühen um mehr Rechtssicherheit und Rechtsfrieden
viel Erfolg

gez. Dirk Pinnow
Herausgeber datensicherheit.de



ein Kommentar

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Karsten
Mai 12, 2011 12:14

Ein toller offener Brief, leider hat sich in keinster Weise etwas geändert, wie ich heute schriftlich bestätigt bekommen habe!
So entscheiden Richter in Köln immer noch, daß Jemand, der einen Internetanschluß besitzt, auch derjenige eine Verletzung begangen hat!
Sehr traurig!

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