Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, August 22, 2011 23:35 - noch keine Kommentare

Aufbau biometrischer Datenbanken nach dem 11. September 2001 übertraf alles bisher Gekannte

Auch biometrische Daten könnten gefälscht, kopiert oder manipuliert werden, warnt der Bundesdatenschutzbeauftragte

[datensicherheit.de, 22.08.2011] Kurz nach den Anschlägen des 11. September 2001 machte eine Idee Karriere, die Vertreter der Sicherheitsbehörden schon länger wälzten – biometrische Merkmale sollten in Identitätspapiere aufgenommen werden, damit niemand mehr unter falscher Identität oder mit ge- beziehungsweise verfälschten Papieren reisen kann:
Einen brennenden Befürworter der Idee hätten die US-Vertreter im damaligen deutschen Innenminister Otto Schily gefunden, ruft Peter Schaar in Erinnerung. Schily habe höchstpersönlich durchgesetzt, dass in den EU-Reisepässen nicht nur ein digitales Passfoto, sondern auch ein digitalisierter Fingerabdruck gespeichert werden müsse. Dies sei ohne parlamentarische Zustimmung geschehen. Die Innenminister der EU-Staaten hätten eine entsprechende Verordnung beschlossen, wobei der Einwand des Europäischen Parlaments gegen den Fingerabdruck als Pflichtmerkmal in den Wind geschlagen worden sei. Auch die nationalen Parlamente hätten eine Statistenrolle zugeteilt bekommen, da eine von den Regierungsvertretern beschlossene EU-Verordnung – im Gegensatz zu einer „Richtlinie“ – in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht sei.
Insbesondere in der Folge von „9/11“ seien vielfältige biometrische Datenbanken entstanden, die alles überträfen, was man bis dahin kannte – so würden europaweit Asylantragsteller mit digitalem Fingerabdruck und Passbild registriert. Bei jeder Ein- und Ausreise in die USA würden die Reisenden fotografiert und müssten Abdrücke aller zehn Finger abgeben. Diese Daten landeten in Datenbanken zur jahrzehntelangen Aufbewahrung.
Die zunehmende Verwendung von Fingerabdrücken und anderen biometrischen Merkmalen sei laut Schaar mit Gefahren für den Datenschutz verbunden, denn biometrische Daten enthielten automatisiert auswertbare Zusatzinformationen über die Betroffenen, die Rückschlüsse auf deren ethnische Herkunft, Lebenswandel und Gesundheitszustand ermöglichten.
Zudem dürfe nicht vergessen werden, dass Fingerabdrücke und andere biometrische Merkmale eben doch keine zweifelsfreie Identifizierung ermöglichten, warnt Schaar. Auch diese könnten nämlich gefälscht, kopiert oder manipuliert werden. Dem biometrischen Pässen und Personalausweisen entgegengebrachten Vertrauen stehe entgegen, dass auch Unberechtigte mit solchen Dokumenten unterwegs sein könnten.

Weitere Informationen zum Thema:

Datenschutz FORUM, 18.08.2011
9/11-Blog – Folge 3: Biometrie – Schweizer Taschenmesser der Sicherheitsbehörden?



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung