Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, August 17, 2020 19:30 - noch keine Kommentare
Apple: Kamerafahrten in Mecklenburg-Vorpommern gestartet
Aufnahme von Bildern der Straßen und Häuser für geplante Funktion Apple Look Around
[datensicherheit.de, 17.08.2020] Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI M-V) meldet, dass Apple hat mit der Aufzeichnung von Straßenansichten und Gebäudefronten in Mecklenburg-Vorpommern begonnen hat. Demnach sollen bis Ende September 2020 mit mehreren Sensoren und Kameras ausgerüstete Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Mecklenburg-Vorpommern unterwegs sein.

Abbildung: LfDI M-V
Antrag die Apple auf Widerspruch Datenverarbeitung / Datenlöschung im Kontext der Apple-Kamerafahrten
Look Around: Apple plant Konkurrenz zu Google Street View
Apple gebe an, dass durch Analyse von Wegen und Verkehrszeichen das Datenmaterial des eigenen Kartendienstes verbessert werden solle. Außerdem könnten diese Bilder der Straßen und Häuser künftig in der geplanten Funktion „Apple Look Around“ („Umsehen-Funktion“), ähnlich dem Dienst „Google Street View“, dargestellt und im Internet veröffentlicht werden.
Apple habe gegenüber der in Deutschland zuständigen bayrischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde (BayLDA) bestätigt, dass die Gesichter von Personen und die Kennzeichen von Fahrzeugen, vor einer Veröffentlichung automatisch verpixelt und damit unkenntlich gemacht werden sollten. Damit wolle Apple der Forderung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach Datenschutz durch Technikgestaltung nachkommen und die Risiken der Verarbeitung personenbezogener Daten senken.
Unkenntlichmachen von Hausfassaden, Vorgärten oder Autos erfordert aktiven Widerspruch gegenüber Apple
Doch auch wenn die Gesichter und die Kfz-Kennzeichen nach Angaben von Apple vor einer Veröffentlichung verpixelt werden sollten, sei nach den bisher veröffentlichen Informationen von Apple davon auszugehen, dass die Aufnahmen in nicht unkenntlich gemachter Form ( „Rohdaten“), über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten hinweg weiter unverpixelt auf den Servern der USA vorlägen. Zudem erfordere das Unkenntlichmachen der eigenen Hausfassade, des Vorgartens oder des geparkten Autos den aktiven Widerspruch des Betroffenen.
Apple habe dem BayLDA gegenüber bestätigt, dass Betroffene die Möglichkeit hätten, sich an das Unternehmen zu wenden um zu verlangen, dass die sie betreffenden Bilder, auch in Form der Rohdaten, dauerhaft unkenntlich gemacht werden. Dafür sollte man in jedem Fall den Ort und – wenn möglich – die Zeit der Aufnahme angeben.
Ausführlichere Informationen zu Apple-Kamerafahrten auf der Website des BayLDA
Wer also nicht möchte, dass Aufnahmen seines Privatgrundstücks bei „Apple Look Around“ sichtbar sind oder meint, von einem vorbeifahrenden Kamera-Auto gefilmt worden zu sein, könne der Datenverarbeitung widersprechen und die Löschung der Rohdaten beantragen.
Ausführlichere Informationen zur Ausgestaltung der Apple-Kamerafahrten, welche Kontaktmöglichkeiten Apple anbietet und wann welche Städte oder Regionen von den Apple-Fahrzeugen bereist werden, finden sich laut LfDI M-V u.a. auf der Website des BayLDA. Zudem werde auf der Website des LfDI M-V ein Antrag auf die von Apple angebotene Löschung in Form eines ausfüllbaren Formulars bereitgestellt, welches Betroffene zur Ausübung ihrer Rechte per E-Mail an „mapsimagecollection [at] apple [dot] com“ senden könnten.
Widerspruch muss gegenüber Apples europäischer Hauptniederlassung in Irland erfolgen
Alternativ könne der Widerspruch auch postalisch an folgende Anschrift geschickt werden:
Apple Distribution International Ltd.
– Data Protection Officer –
Hollyhill Industrial Estate
Hollyhill, Cork
IRLAND
Der LfDI M-V weist abschließend darauf hin: „Da der Sitz der europäischen Hauptniederlassung in Irland ist, ist die irische Aufsichtsbehörde federführend für die Datenverarbeitung durch Apple in Europa zuständig. Das BayLDA nimmt alle Beschwerden aus Deutschland entgegen und leitet sie an die irische Aufsichtsbehörde weiter.“
Weitere Informationen zum Thema:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Apple Kamerafahrten
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Antrag auf Widerspruch der Datenverarbeitung gem. Art. 21 DS-GVO – Antrag auf Datenlöschung gem. Art. 17 Abs. 1 DS-GVO
datensicherheit.de, 01.12.2014
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