Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, November 20, 2019 18:30 - noch keine Kommentare
Peter Schaar: Grundrechte und Rechtstaatlichkeit nicht verhandelbar
Ambivalente Erwartungen an ePrivacy- und e-Evidence-Verordnungen
[datensicherheit.de, 20.11.2019] In den kommenden Monaten werde sich entscheiden sich, welchen Weg Europa in Sachen Rechtsstaatlichkeit und Datenschutz im Internet einschlägt: „Die EU darf nicht zweifelhaften Vorbildern aus den USA oder China folgen. Grundrechte und Rechtstaatlichkeit sind nicht verhandelbar“, stellt Peter Schaar, Vorsitzender Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz(EAID)und ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, in einer aktuellen Stellungnahme klar.
Beide Rechtsakte laut Schaar derzeit von EU-Gremien beraten
Zwei Vorhaben sind demnach derzeit von besonderer Bedeutung: Die ePrivacy-Verordnung und die e-Evidence-Verordnung. Während die ePrivacy-Verordnung den Umgang mit vertraulichen Daten bei der elektronischen Kommunikation regeln solle, gehe es bei dem e-Evidence-Paket um zusätzliche Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden zum grenzüberschreitenden Datenzugriff.
Beide Rechtsakte werden laut Schaar derzeit von den EU-Gremien beraten. Sie könnten nur in Kraft treten, wenn sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament (EP) zugestimmt haben.
Rechte auf Privatheit und Datenschutz zu respektieren!
Die EAID setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, dass beide Rechtsakte die durch die Europäische Grundrechtecharta garantierten Rechte auf Privatheit (Art. 7) und auf Datenschutz (Art. 8) respektieren und stärken.
„Die immer umfangreichere Sammlung, Zusammenführung und Nutzung von Daten aus elektronischen Diensten unterminiert den Datenschutz und gefährdet die Vertraulichkeit der Kommunikation. Europa muss hier ein unübersehbares Stopp-Schild setzen“, fordert Alexander Dix, stellvertretender EAID-Vorsitzender und Berlins Datenschutzbeauftragter.
Grenzüberschreitender Zugriff auf elektronische Daten nur nach rechtsstaatlichen Prinzipien!
Dix: „Wir begrüßen es, dass das Europäische Parlament die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer elektronischer Dienste durch die e-Privacy-Verordnung stärken will.“
„Beim grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Daten müssen rechtsstaatliche Prinzipien beachtet werden“, unterstreicht EAID-Vorsitzender Schaar: Der Zugriff müsse auf Fälle begrenzt sein, „die sowohl im Anordnungsstaat als auch im Vollstreckungsstaat als schwere Straftaten verfolgt werden. Nur wenn ein Gericht oder eine andere unabhängige Behörde vorher prüft, ob die Anordnung rechtmäßig ist, dürfen die Daten übermittelt werden.“
EP sollte Vorschlägen der Berichterstatterin zur e-Evidence-Verordnung folgen!
Die EAID unterstütze das EP in seinen Bemühungen, den Schutz personenbezogener und sonstiger vertraulicher Informationen in elektronischen Diensten europaweit zu gewährleisten:
„Wir setzen darauf, dass das EP demnächst den Vorschlägen der Berichterstatterin zur e-Evidence-Verordnung, der deutschen EP-Abgeordneten Birgit Sippel, zustimmt“, so Dix und Schaar.
Absenken des derzeitigen Schutzniveaus befürchtet
Die im Rat vertretenen Regierungen der Mitgliedstaaten wollten mehrheitlich nicht nur die in den von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwürfen enthaltenen Grundrechtsgarantien abschwächen, sondern sogar das derzeitige Schutzniveau absenken:
• Die ePrivacy-Verordnung solle ein weitgehendes, sogar geräteübergreifendes Tracking auch ohne Einwilligung der Nutzer ermöglichen. Zudem verlangten die Mitgliedstaaten eine Befugnis zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Der Europäische Gerichtshof habe eine entsprechende EU-Richtlinie 2014 annulliert, weil sie unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta gewesen sei.
• Mit der e-Evidence-Verordnung sollten die Anbieter von Telekommunikations- und Clouddiensten dazu verpflichtet werden, ausländischen Strafverfolgungsbehörden Zugang zu gespeicherten Daten zu gewähren, ohne dass Gerichte oder Behörden des Vollstreckungsstaates die Zulässigkeit der Herausgabeanordnungen prüfen könnten.
Weitere Informationen zum Thema:
EAID, Peter Schaar, 17.11.2019
Bewegung bei E-Evidence? EP-Berichterstatterin Sippel legt Entwurf vor
Aktuelles, Experten - Nov 27, 2024 20:06 - noch keine Kommentare
Beantragung kostenfreier Schufa-Auskünfte gegen Entgelt: Verbraucherzentrale NRW moniert Web-Angebote
weitere Beiträge in Experten
- Bildungsprojekt MedienTrixx hat Datenschutz und Künstliche Intelligenz im Fokus
- Offener Brief an Bundestag: TeleTrusT mahnt NIS-2-Umsetzung noch in laufender Legislaturperiode an
- Mal wieder IP-Datenspeicherung angestrebt: DAV fordert nachdrücklich, Überwachungsphantasien abzustellen
- ePA für alle: Daten für die Forschung und das Risiko trägt der Patient
- CRA endgültig in Kraft getreten: Digitale Produkte in der EU kommen auf den Prüfstand
Aktuelles, Branche, Veranstaltungen - Nov 27, 2024 20:00 - noch keine Kommentare
IT-Defense: Nächste Auflage vom 12. bis 14. Februar 2025 in Leipzig
weitere Beiträge in Branche
- Angriffe mittels USB gefährden Kritische IT- und OT-Infrastrukturen
- Marco Eggerling gibt CISO-Tipps für effektive E-Mail-Sicherheit
- Black Friday: 89 Prozent mehr ominöse Shopping-Websites als 2023
- PyPI-Lieferkette im Visier: Kaspersky deckte Cyber-Angriff auf
- Im Kontext der CRA-Umsetzung droht Herstellern Open-Source-Falle
Branche, Umfragen - Dez 21, 2020 21:46 - noch keine Kommentare
Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
weitere Beiträge in Service
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“
- Cybersicherheit: SANS-Studie zu Frauen in Führungspositionen
Kommentieren