Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, Dezember 6, 2019 21:08 - noch keine Kommentare
Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Rechtsunsicherheit für Soziale Netzwerke
eco kritisiert mögliche Nebenwirkungen der geplanten Reform
[datensicherheit.de, 06.12.2019] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. erinnert daran, dass seit dem 1. Januar 2018 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Betreiber Sozialer Netzwerken dazu verpflichtet, strafbare Inhalte im Netz innerhalb einer bestimmten Frist und unter Androhung von teils hohen Geldstrafen zu löschen. Am 6. Dezember 2019 haben sich demnach die Bundesministerien für Justiz und Inneres auf die Einführung einer Meldepflicht für Soziale Netzwerke bei „Hass-Postings“ im Internet verständigt und damit die Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nochmals erweitert. Der eco-Vorstandsvorsitzende Oliver J. Süme bewertet diese aktuellen Pläne einer Meldeverpflichtung für Betreiber Sozialer Netzwerke als „unzureichend durchdacht“ und daher kritisch.
Unklar, ob Prüfung durch Diensteanbieter einer Dokumentation bedarf…
„Zwar ist mit der heutigen Entscheidung klargestellt worden, für welche Straftatbestände die Meldepflicht gelten soll, jedoch bleibt weiterhin total unklar, inwieweit die Prüfung durch die Diensteanbieter einer Dokumentation bedarf und ob diese Bestandteil der Meldung an das Bundeskriminalamt sein muss.“ Das Gesetz konfrontiere die Unternehmen erneut mit „großer Rechtsunsicherheit“, so Süme.
Es gelte zu klären, ob die technischen Anforderungen grundsätzlich umsetzbar seien und welche Konsequenzen aus unvermeidbaren „Falschmeldungen“, beispielsweise durch eine zu enge Auslegung der gemeldeten Inhalte, entstünden.
Ausweitung des NetzDG könnte europäischem Rechtsetzungsprozess vorgreifen
Mit den aktuell auf europäischer Ebene geführten Verhandlungen zu E-Evidence bestehe zudem die Befürchtung, dass eine Ausweitung des NetzDG dem europäischen Rechtsetzungsprozess vorgreife. Wenn auch Einigkeit darüber herrsche, dass „konsequent gegen Straftaten im Internet vorzugehen ist“, müsse hierbei in erster Linie der Staat seiner Verantwortung nachkommen.
Die Einführung einer Meldepflicht für die Unternehmen sei nur dann sinnvoll, „wenn auch die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden über die notwendigen personellen Kompetenzen und technischen Kapazitäten verfügen, damit effektiv und nachhaltig Hasskriminalität bekämpft und Täter bestraft werden können“.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 26.07.2018
ROG: Netzwerkdurchsetzungsgesetz führt offenbar zu Overblocking
datensicherheit.de, 30.12.2017
Bitkom kritisiert Mogelpackung: Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ab 1. Januar 2018
Aktuelles, Experten, Veranstaltungen - Dez 21, 2024 0:22 - noch keine Kommentare
Vorankündigung: 17. Security Forum der Technischen Hochschule Brandenburg
weitere Beiträge in Experten
- Datennutzung vs. Datenschutz: EAID lädt zur Diskussionsveranstaltung nach Berlin ein
- Angesichts digitaler Geschenkflut zu Weihnachten: Mehrheit der Deutschen fordert laut eco-Umfrage bessere Medienkompetenz für Kinder
- Datenleck bei United Kiosk: Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Kunden kostenlose Erstberatung
- E-Rechnungspflicht kommt: Mittelstand muss XRechnung und ZUGFeRD meistern
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kommentiert Betrug mit PayPal-Gastzahlung
Aktuelles, Branche - Dez 20, 2024 0:28 - noch keine Kommentare
Kaspersky-Publikation: Richtlinie für sichere KI-Entwicklung
weitere Beiträge in Branche
- Neue Aufdeckung der Unit 42: HubPhish-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen
- OT-Prognose 2025: Schutz industrieller Systeme entscheidend
- Cyber-Angriffe auf das Online-Shopping-Erlebnis: Thales warnt vor bösartigen Bots
- KI-Tools bieten Hackern neuen Angriffsvektor
- Account-Betrug auf Instagram: Check Point warnt vor Hochstapelei
Branche, Umfragen - Dez 21, 2020 21:46 - noch keine Kommentare
Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
weitere Beiträge in Service
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“
- Cybersicherheit: SANS-Studie zu Frauen in Führungspositionen
Kommentieren