Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von cp am Montag, Juni 18, 2012 23:50 - noch keine Kommentare
AK Vorrat: Kritik an der Speicherung von Bewegungsdaten durch Mobilfunkanbieter
Ergebnisse einer Erhebung der Bundesnetzagentur veröffentlicht
[datensicherheit.de, 18.06.2012] Aus einer heute vom AK Vorrat erstmals veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr[1] ergebe sich, dass deutsche Mobilfunkanbieter protokollieren, an welchem Ort (Funkzelle) Kunden ihr Handy oder Smartphone genutzt hätten. Die Speicherdauer variiere bei den Anbietern zwischen 30 und 210 Tagen. Der AK Vorrat kritisiert dies Speicherpraxis als illegal.
Auf Anzeige des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung[2] rechtfertigte einer der Mobilfunkanbieter diese Praxis mit dem Argument, das die Bewegungsprotokolle zur Überprüfung der Plausibilität von Einwendungen gegen Rechnungen verwendet würden. Nach Auffassung der Bundesnetzagentur (BNetzA) sei eine Speicherung aber „nur […] bei standortabhängigem Tarif zulässig“ (z.B. „Homezone“).[3] Die Telekommunikationsbranche habe diese Vorgabe bislang nicht umgesetzt.
Ferner hielten die Mobilfunkanbieter fest, wer wann von wem angerufen wurde, obwohl für eingehende Gespräche üblicherweise keine Gebühren anfielen. Selbst bei einem Pauschaltarif („Flatrate“) würde von einigen Anbietern Daten ausgehende Telefonverbindungen, Empfänger von ausgehenden SMS und sogar Verbindungen zu kostenfreien Rufnummern gespeichert.
Die Bundesnetzagentur bereite als Reaktion auf die Anzeige des AK Vorrat einen Leitfaden vor, der erstmals konkret festlegen soll, in welchen Fällen , wie lange und in welchem Umfang die Anbieter Kommunikationsdaten speichern dürften.
Aufgrund der mit den Bewegungs- und Kontaktprotokollen verbundenen Sicherheitsrisiken rät der AK Vorrat allen Handynutzern, die Übersicht der Speicherdauer aller Anbieter[4] einzusehen und gegebenenfalls zu einem möglichst datenschutzfreundlichen Telekommunikationsanbieter zu wechseln. Wer rechtsschutzversichert sei, könne seinen Anbieter auch auf Unterlassung der illegalen Kommunikationsprotokollierung verklagen.[5]
Nachweise/Links:
[1] Erhebung der Bundesnetzagentur vom Januar bis März 2011
[3] Stellungnahme der Bundesnetzagentur
Aktuelles, Experten, Studien - Apr. 1, 2025 13:23 - noch keine Kommentare
14. Deutscher Seniorentag 2025: DsiN-Forderung nach Stärkung Digitaler Teilhabe
weitere Beiträge in Experten
- Nur 1 von 10 Unternehmen wähnt sich in KI-Fragen als Vorreiter
- Dringender Branchenappell zum Glasfaser- und Mobilfunkausbau an Digitalministerkonferenz
- Wahrung der Grundrechte im Fokus: 109. DSK beschließt Forderungen an künftige Bundesregierung
- BGH-Urteil zu Meta-Datenschutzverstoß: Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Verfahren
- World Backup Day 2025: Regelmäßige Datensicherung laut BSI unverzichtbar
Aktuelles, Branche, Studien - Apr. 1, 2025 13:39 - noch keine Kommentare
Nur 4 Länder verbesserten sich 2024: Europas Datenschutz weiter im Krisenmodus
weitere Beiträge in Branche
- Cyberresilienz: Empfehlungen für die Entscheiderebene
- PCI DSS 4.0: Datensicherheit stärken mit Phishing-resistenter MFA
- World Backup Day 2025 als Anlass für Überlegungen zu einer resilienten Datenschutzstrategie
- ICS/OT Cybersecurity Budget Report 2025: Über 50 Prozent der Befragten fühlen sich bedroht
- Threat to water supply from cyber attacks still underestimated
Branche, Umfragen - Dez. 21, 2020 21:46 - noch keine Kommentare
Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
weitere Beiträge in Service
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“
- Cybersicherheit: SANS-Studie zu Frauen in Führungspositionen
Kommentieren