Aktuelles, Experten - geschrieben von am Mittwoch, September 9, 2009 21:13 - noch keine Kommentare

BvD: Datenschutzfragen nur sachgerecht und nicht populistisch zu lösen

Kritik am Gesetzesentwurf für Arbeitnehmerdatenschutz zum Ende der Legislaturperiode

[datensicherheit.de, 09.09.2009] Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt zwar die späte Einsicht des Bundesarbeitsministeriums, Datenschutzfragen im Beschäftigungsverhältnis in einem neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz klären zu wollen. Leider gingen aber nach Meinung der Experten viele Ansätze in die falsche Richtung, so der BvD. Auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung lasse an der Ernsthaftigkeit zweifeln:
Der BvD verfolgt die Entwicklung des Beschäftigtendatenschutzes besonders sorgfältig, da sein Arbeitskreis „Datenschutz in Recht und Praxis“ bereits im März 2008 einen viel beachteten Entwurf für ein „Gesetz zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis (GSPA)“ vorgelegt hat. Das Interesse in der Öffentlichkeit und den Medien im Sog diverser Skandale – wie etwa bei Lidl – habe das Thema wiederholt auf die Tagesordnung des Gesetzgebers gesetzt, aber letztendlich nicht zu zählbaren Ergebnissen geführt.
Im nun überraschend vorgelegten Entwurf fänden sich begrüßenswerte Konkretisierungen zur Videoüberwachung oder zur Verwendung von Gesundheitsdaten über Beschäftigte. Doch der Gesetzentwurf verfolge auch bedenkliche Tendenzen, die der BvD kritisch sieht – so lehnt er die im Gesetzentwurf neu geschaffene Funktion des „Beschäftigtendatenschutzbeauftragten“ ab. Die genannten Aufgaben würden bisher durch betriebliche Datenschutzbeauftragte abgedeckt. Deren Probleme würden nicht durch die Installierung eines weiteren Beauftragten gelöst; stattdessen sei ein Durcheinander der Beauftragtenfunktionen zu befürchten.

Weitere Informationen zum Thema:

BvD, 09.09.2009
Verpasste Chance: Last-Minute-Angebot zum Arbeitnehmerdatenschutz

datensicherheit.de, 04.09.2009
Arbeitnehmer-Datenschutz: Bundesarbeitsminister präsentiert Gesetzentwurf



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