Aktuelles - geschrieben von am Mittwoch, August 12, 2009 17:34 - noch keine Kommentare

Neuwagen: Nur rund die Hälfte der Autohäuser kommt Kennzeichnungspflicht nach

Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen müssen Kunden zum Vergleich ausgewiesen werden

[datensicherheit.de, 12.08.2009] Die seit Ende 2004 in Deutschland geltende „Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung“ (EnVKV) soll Verbrauchern den direkten Vergleich von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen von Neuwagen ermöglichen. So müssen die Händler die entsprechenden Werte einerseits an jedem einzelnen Fahrzeug ausweisen, andererseits sind sie verpflichtet, einen Aushang und einen Leitfaden vorzuhalten, damit die Kunden die verschiedenen Modelle der eigenen Marke sowie anderer Fabrikate miteinander vergleichen können. Die Realität sehe jedoch häufig anders aus. „Unser stichprobenartiger Marktcheck hat ergeben, dass nur rund 50 Prozent der Autohäuser eine vollständige Kennzeichnung vorweisen konnte“, kritisiert Andreas Byzio, Projektleiter Klima der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Autohäuser, die ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, seien inzwischen schriftlich von der Verbraucherzentrale Niedersachsen zur Nachbesserung aufgefordert worden.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Niedersachsen, 11.08.2009
Pkw-Verbrauchskennzeichnung oft mangelhaft / Aktueller Marktcheck der Verbraucherzentrale zeigt Lücken



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