Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, März 24, 2025 20:47 - noch keine Kommentare
AUDITOR: Erste DSGVO-Zertifizierung speziell für Cloud-Dienste
Der EDSA und der LDI NRW hatten bereits im Juni 2024 „AUDITOR“ als Datenschutzzertifizierung gemäß Artikel 42 DSGVO anerkannt
[datensicherheit.de, 24.03.2025] Laut einer aktuellen Meldung des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. wurde – nachdem der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und die Datenschutz-Aufsichtsbehörde LDI NRW bereits im Juni 2024 „AUDITOR“ als Datenschutzzertifizierung gemäß Artikel 42 DSGVO anerkannt haben – jetzt der letzte Schritt zum Einsatz am Markt vollzogen: Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat demnach die datenschutz cert GmbH als erste Zertifizierungsstelle akkreditiert. Diese Akkreditierung soll bestätigen, dass die datenschutz cert GmbH die Anforderungen für die Konformitätsbewertung von „Cloud“-Diensten erfüllt und somit berechtigt ist, die Datenschutz-Zertifizierung „AUDITOR“ zu vergeben.

Andreas Weiss, eco, Foto: eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.
Andreas Weiss sieht in „AUDITOR“ Stärkung der europäischen Datenhoheit und mehr Rechtssicherheit
„AUDITOR“-Zertifizierung im Rahmen eines BMWK-Projektes gefördert
Diese „AUDITOR“-Zertifizierung wurde laut eco im Rahmen eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderten Projektes von einem Expertenkonsortium unter der Führung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und der Universität Kassel entwickelt und stellt die erste speziell auf „Cloud“-Dienste zugeschnittene Zertifizierung gemäß Art. 42 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dar.
Das Verfahren sei bereits in der Praxis anhand mehrerer „Use-Cases“ erprobt und validiert und von der DAkkS, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) und dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) geprüft worden. „Cloud“-Dienst-Anbieter können jetzt das „AUDITOR“-Zertifikat nutzen, um die Einhaltung der Vorgaben der DSGVO am Markt nachzuweisen.
Zertifizierung „AUDITOR“ nach DSGVO-Maßgabe im Interesse aller Beteiligten
- „Cloud“-Anbieter können mit einer Zertifizierung Sicherheit und Transparenz bieten.
- „Cloud“-Kunden dürfen nur mit solchen „Cloud“-Anbietern zusammenarbeiten, die hinreichende Garantien zur Einhaltung des Datenschutzes vorweisen können.
- Der Schutz personenbezogener Daten von Endverbrauchern steht im Mittelpunkt der „AUDITOR“-Zertifizierung von „Cloud“-Diensten.
Unabhängige Prüfungen und Zertifizierungen lassen „Cloud“-Kunden gezielt mit Anbietern nachweislich hoher Datenschutzstandards zusammenarbeiten
Unabhängige Prüfungen und Zertifizierungen hätten sich weltweit etabliert, um einen objektiven Nachweis dafür zu erbringen, „dass Anforderungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit angemessen umgesetzt sind“. Andreas Weiss, Geschäftsführer des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. kommentiert abschließend:
„Mit ,AUDITOR’ haben wir endlich eine speziell für ,Cloud’-Dienste entwickelte Zertifizierung nach DSGVO-Standards. Das stärkt die europäische Datenhoheit und bietet Anwendern, Unternehmen und öffentlichen Institutionen mehr Rechtssicherheit. ,Cloud’-Kunden können so gezielt mit Anbietern zusammenarbeiten, die nachweislich hohe Datenschutzstandards erfüllen.“
Weitere Informationen zum Thema:
Trusted Cloud
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datenschutz cert GmbH
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