Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, Januar 20, 2025 18:45 - noch keine Kommentare
Pseudonymisierung: Europäischer Datenschutzausschuss hat Leitlinien beschlossen
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit begrüßt Beschluss
[datensicherheit.de, 20.01.2025] Laut einer aktuellen Mitteilung begrüßt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), Meike Kamp, die Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) zur Pseudonymisierung. Die BlnBDI war demnach an der Erarbeitung dieser Leitlinien federführend beteiligt.
Effektiver Weg, Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu bewahren
„Pseudonymisierung bietet einen effektiven Weg, die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu bewahren. Gleichzeitig ermöglicht es Weiterverarbeitungen von Daten, die ansonsten wegen der mit ihnen verbundenen Risiken nicht durchgeführt werden dürften“, erläutert Kamp. In Zeiten der Digitalisierung könne effektive Pseudonymisierung dabei helfen, die Risiken von Datenverarbeitungen zu minimieren und das Vertrauen der Menschen in den Schutz ihrer Daten zu stärken.
Kamp kommentiert: „Daher freue ich mich sehr, dass der Europäische Datenschutzausschuss nun Leitlinien zur Anwendung dieser wichtigen Technischen und Organisatorischen Maßnahme erlassen hat. Ich verspreche mir davon mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und andere Organisationen, die auf Pseudonymisierung setzen.“
Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass diese nicht mehr ohne Weiteres einer spezifischen Person zugeordnet werden können
Unter „Pseudonymisierung“ verstehe die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass diese ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen Person zugeordnet werden könnten. „Die Identität der betroffenen Personen soll denjenigen verborgen bleiben, die keinen Zugang zu solchen zusätzlichen Informationen haben.“
Für eine Pseudonymisierung würden die Daten umgestaltet, Namen und andere identifizierende Angaben würden entfernt und in der Regel durch Pseudonyme ersetzt. „Eine Tabelle, die Pseudonyme den Daten gegenüberstellt, die sie ersetzt haben, stellt eine typische Zusatzinformation dar.“ Verantwortliche schützten die von ihnen gehaltenen Zusatzinformationen durch Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM), um die Fähigkeit zur Zuordnung der pseudonymisierten Daten zu spezifischen betroffenen Personen zu kontrollieren.
Dachorganisation der nationalen europäischen Datenschutzbehörden und des Europäischen Datenschutzbeauftragten nahm Leitlinien an
In seiner Sitzung am 16. Januar 2025 habe der EDSA die Leitlinien zur Pseudonymisierung angenommen. Der EDSA sei die Dachorganisation der nationalen europäischen Datenschutzbehörden und des Europäischen Datenschutzbeauftragten. „Die Leitlinien bestehen aus zwei Teilen, von denen der erste einen rechtlichen und der zweite einen technischen Schwerpunkt hat.“
Ein Anhang veranschauliche anhand von Fallbeispielen aus der Praxis die Verwendung und die Vorteile der Pseudonymisierung. Pseudonymisierung und Anonymisierung seien die Schwerpunktthemen der BlnBDI für ihren diesjährigen Vorsitz der Datenschutzkonferenz (DSK).
Weitere Informationen zum Thema:
edpb European Data Protection Board, 17.01.2025
EDPB adopts pseudonymisation guidelines and paves the way to improve cooperation with competition authorities
edpb European Data Protection Board, 17.01.2025
Guidelines 01/2025 on Pseudonymisation
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