Aktuelles - geschrieben von dp am Dienstag, Dezember 3, 2024 14:22 - noch keine Kommentare
Online-Kaufrausch mit möglichen Folgen: Wenn das Paket beim Nachbarn landet
Sabine Brandl erläutert im Nachgang der Online-Rabattaktionen und mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft Rechte und Pflichten rund um die Paketannahme
[datensicherheit.de, 03.12.2024] Passend zur Einkaufssaison zu Weihnachten 2024 und im Nachgang zu den Rabattaktionen der letzten Tage hat die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH eine Verbraucherinformation zur Sendungsannahme veröffentlicht. „Es passiert täglich: Der Paketbote klingelt, doch der Empfänger ist nicht zu Hause. Häufig nimmt dann ein freundlicher Nachbar die Sendung an. Doch ist das aus juristischer Sicht überhaupt erlaubt? Und welche Rechte haben Nachbar und Empfänger?“ Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, geht in ihrem aktuellen Kommentar auf die wichtigsten Fragen rund um die Paketannahme durch Dritte ein – zudem erklärt sie, wer haftet, wenn das Paket beschädigt ist oder verloren geht.
Folgen der Paketannahme durch Nachbarn
Der Online-Handel boomt offensichtlich, insbesondere zu besonderen saisonalen Anlässen, und viele Menschen lassen sich dann gerne ihre Lieferungen bequem nach Hause senden. Trifft der Paketbote den Empfänger dann dort nicht an, gibt er die Sendung häufig beim Nachbarn ab – sofern dieser das Paket annimmt. Dieser Freundschaftsdienst ist laut Brandl allerdings kein Muss: „Ein Nachbar ist rechtlich nicht dazu verpflichtet, Pakete für andere anzunehmen.“
Die Juristin betont indes: „Sobald er das Paket aber entgegennimmt, ist er fortan dafür verantwortlich. Er muss sorgfältig damit umgehen, um es nicht zu beschädigen, und es dem rechtmäßigen Empfänger persönlich und in ordnungsgemäßem Zustand übergeben!“, ergänzt die Expertin. Übrigens dürften diese Nachbarn dem eigentlichen Empfänger das Paket nicht einfach so vor die Tür legen.
Paketschäden oder -verlust: Wer im Schadensfall haftet
„Wer bei einem gewerblichen Händler online etwas kauft, ist erst dann zur Kaufpreiszahlung verpflichtet, wenn er selbst die Ware erhalten hat. Vorher hat der Händler den Vertrag nicht erfüllt.“ Kommt die Sendung in der Obhut des Nachbarn abhanden oder beschädigt dieser das Paket, könnten Käufer vom Händler ihr Geld zurückverlangen. Der Händler wiederum könne unter Umständen Schadensersatz vom Nachbarn fordern.
„Weist die Verpackung schon bei der Zustellung sichtbare Beschädigungen auf, ist es für Nachbarn deshalb ratsam, die Annahme zu verweigern“, legt Brandl nahe. Ist das Paket äußerlich unbeschädigt und stellt sich später heraus, dass die Ware im Paket defekt ist, hafte der Nachbar hingegen nicht. „Empfänger müssen sich in jedem Fall direkt an den Händler wenden!“ Ob der Zustelldienst oder der Nachbar den Schaden verursacht hat, müsse der Händler klären, nicht der Empfänger.
Benachrichtigung und andere Pflichten der Paketdienste
Bezüglich der Übergabe seien Paketdienste über eine Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) rechtlich abgesichert: Diese erlaube es ihnen, das Paket zum Beispiel einem Nachbarn zu übergeben, „sofern keine andere Vereinbarung besteht“. Allerdings müsse der Paketdienst den Empfänger darüber informieren, wo das Paket abgegeben wurde – zum Beispiel durch eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten. Der Zusteller dürfe die Lieferung nicht ohne vorherige Genehmigung des Empfängers einfach ins Treppenhaus oder den Garten stellen.
„Im Schadenfall haftet der Händler. Dieser kann wiederum seinen Schaden beim Paketdienst geltend machen“, erläutert Brandl. Anders verhalte es sich bei einer sogenannten Abstellgenehmigung: Dabei lege der Empfänger einen Ort fest, an dem der Bote das Paket ablegen darf. Doch Vorsicht: „Ab diesem Zeitpunkt haftet der Händler nicht mehr, sofern der Zusteller den Kunden über den Abstellort informiert hat!“ Verschwindet das Paket also nach Ablage im Garten des Empfängers, bestehe in der Regel kein Erstattungsanspruch gegen den Händler.
Persönliche Entgegennahme vom Paketdienst immer noch am sichersten
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, könne mit dem Paketdienst eine persönliche Zustellung vereinbaren. Gegen einen Aufpreis sei der Bote dann verpflichtet, das Paket nur der vorab festgelegten Person zu übergeben. Damit vermieden Empfänger jegliches Risiko. Viele Paketdienste böten auch die Zustellung an Postfilialen an.
Dort könnten Empfänger das Paket dann zu den Öffnungszeiten abholen. „Bei einer Lieferung an eine Paketstation ist die Sendung sogar rund um die Uhr abholbereit.“ Besonders praktisch sei dies für Menschen, „die tagsüber selten zu Hause sind und ihre Nachbarn nicht belasten wollen“.
Empfänger sollte Absender über ausgebliebene Paketzustellung informieren, damit Ursache und Haftung geklärt werden
Komme das Paket weder beim Empfänger noch beim Nachbarn an, hafte der gewerbliche Händler. Generell gälten Pakete nach 21 Tagen als verloren. „In diesem Fall sollte der Empfänger den Absender über die ausgebliebene Zustellung informieren, damit Ursache und Haftung geklärt werden können“, rät Brandl. Der gewerbliche Händler sei dazu verpflichtet, den ursprünglichen Kaufpreis zurückzuerstatten. Bei einem privaten Absender sei dies anders: Der Empfänger trage das Transportrisiko, sobald der Verkäufer die Ware an den Paketdienst übergeben hat, und müsse den Inhalt bezahlen.
Bei gewerblichen Händlern gelte außerdem: „Fehlen bei einer Lieferung bestimmte Artikel, kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dann muss er die gelieferten Artikel und der Händler das Geld wieder zurückgeben.“ Allerdings handele es sich beim versehentlichen Verschicken von zu wenig Ware auch um einen ganz normalen Gewährleistungsfall. Der Kunde habe also einen Anspruch auf Nachlieferung. „Innerhalb des ersten Jahres ab Zustellung liegt die Beweislast dafür, dass die Lieferung vollständig war, beim Händler“, unterstreicht Brandl und führt abschließend aus: „Kann er dies nicht beweisen, muss er dem Kunden die fehlenden Teile nachliefern.“
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 28.11.2024
Rund um Black Friday, Black Week und Cyber Monday läuft Cyber-Kriminalität zur Höchstform auf / Die populäre Rabatt-Saison hat begonnen – und mit ihr Cyber-Betrügereien
datensicherheit.de, 28.11.2024
Black Friday: Auch BSI warnt Schnäppchenjäger vor Cyber-Kriminellen / Rund um populäre Rabattaktion locken Webshops mit exklusiven Angeboten – dabei wittern auch Cyber-Kriminelle ihre Chance
Aktuelles, Experten, Veranstaltungen - Dez 21, 2024 0:22 - noch keine Kommentare
Vorankündigung: 17. Security Forum der Technischen Hochschule Brandenburg
weitere Beiträge in Experten
- Datennutzung vs. Datenschutz: EAID lädt zur Diskussionsveranstaltung nach Berlin ein
- Angesichts digitaler Geschenkflut zu Weihnachten: Mehrheit der Deutschen fordert laut eco-Umfrage bessere Medienkompetenz für Kinder
- Datenleck bei United Kiosk: Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Kunden kostenlose Erstberatung
- E-Rechnungspflicht kommt: Mittelstand muss XRechnung und ZUGFeRD meistern
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kommentiert Betrug mit PayPal-Gastzahlung
Aktuelles, Branche - Dez 20, 2024 0:28 - noch keine Kommentare
Kaspersky-Publikation: Richtlinie für sichere KI-Entwicklung
weitere Beiträge in Branche
- Neue Aufdeckung der Unit 42: HubPhish-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen
- OT-Prognose 2025: Schutz industrieller Systeme entscheidend
- Cyber-Angriffe auf das Online-Shopping-Erlebnis: Thales warnt vor bösartigen Bots
- KI-Tools bieten Hackern neuen Angriffsvektor
- Account-Betrug auf Instagram: Check Point warnt vor Hochstapelei
Branche, Umfragen - Dez 21, 2020 21:46 - noch keine Kommentare
Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
weitere Beiträge in Service
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“
- Cybersicherheit: SANS-Studie zu Frauen in Führungspositionen
Kommentieren