Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, November 6, 2024 19:06 - noch keine Kommentare
eco warnt vor Doppelregulierung und fordert abermals klare Zuständigkeiten beim KRITIS-Schutz
Unsicherheiten bei Unternehmen gilt es laut eco zu vermeiden, um den KRITIS-Schutz in Deutschland nachhaltig zu stärken
[datensicherheit.de, 06.11.2024] Für den eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. stellt der Beschluss der Bundesregierung vom 6. November 2024 zum „KRITIS-Dachgesetz“ (KRITISDachG) einen wichtigen Schritt dar, um eben den Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland weiter zu stärken. Das Gesetz habe das Bundeskabinett passiert und schaffe damit neue Vorgaben für den physischen Schutz bedeutender und Kritischer Einrichtungen. „Da das „NIS-2-Umsetzungsgesetz“ (NIS2UmsuCG) bereits im Juli 2024 verabschiedet wurde und sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet, betont die Internetwirtschaft jedoch die Notwendigkeit klarer Abgrenzungen und fordert eine Regulierung ohne Überschneidungen, um Doppelstrukturen zu vermeiden.“
eco-Vorstand Klaus Landefeld: Internetwirtschaft braucht klar definierten und kohärenten Ordnungsrahmen, um Dienste effizient anbieten zu können!
eco drängt auf Gewährleistung, dass für bereits regulierte Anbieter keine zusätzlichen Pflichten oder doppelte Aufsicht entstehen
eco-Vorstand Klaus Landefeld kommentiert: „Es muss gewährleistet sein, dass Anbietern, die bereits durch andere Gesetze reguliert sind, durch das KRITIS-DachG keine zusätzlichen Pflichten oder doppelte Aufsicht entstehen!“ Der aktuelle Gesetzentwurf beseitige dieses Risiko jedoch nicht vollständig, da der Telekommunikations- und IT-Sektor nach wie vor teilweise vom Gesetz erfasst werde.
Für die Internetwirtschaft, darunter Rechenzentrumsbetreiber und Anbieter von „Cloud“-Diensten, bestünden mit dem NIS2UmsuCG bereits umfassende gesetzliche Vorgaben, ebenso wie für den Telekommunikationssektor unter dem TKG.
Unternehmen der Branche befürchteten nun, dass die im Gesetz festgelegten Zuständigkeiten wie zum gemeinsamen Betrieb eines Meldeportals nicht klar genug verteilt seien und zu Überschneidungen zwischen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesnetzagentur führen könnten.
eco setzt sich weiterhin für klare Regulierungsstrategie ein
„Die Internetwirtschaft braucht einen klar definierten und kohärenten Ordnungsrahmen, um ihre Dienste effizient anzubieten“, unterstreicht Landefeld und führt weiter aus: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass es zwischen dem NIS-2-Umsetzungsgesetz zur Cyber-Sicherheitsstärkung und dem KRITIS-Dachgesetz klare Übereinstimmungen für die Schaffung branchenspezifischer Sicherheitsstandards gibt.“
Aber einheitliche und transparente Aufsichtsstrukturen seien auch dabei von essenzieller Bedeutung – das ist immerhin ein erklärtes Ziel der europäischen Harmonisierung, welche in der NIS-2-Richtlinie angestrebt und durch den kürzlich veröffentlichten Durchführungsrechtsakt zumindest für die digitalen Diensteanbieter auch verwirklicht werde.
Der eco setzt sich demnach daher weiterhin für eine Regulierungsstrategie ein, welche klare Grenzen zwischen bestehenden und neuen Vorschriften zieht, um Unsicherheiten bei Unternehmen zu vermeiden und den Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland nachhaltig zu stärken.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 05.09.2023
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