Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Oktober 1, 2024 17:02 - noch keine Kommentare
BKA-II Entscheidung: BfDI begrüßt Klarheit für geplante Modernisierung polizeilicher Computersysteme
Urteil vom 1. Oktober 2024 enthält entscheidende Aussagen für polizeilichen Informationsverbund – laut BfDi bleibt Handlungsfähigkeit sichergestellt
[datensicherheit.de, 01.10.2024] Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), hat in einer Stellungnahme vom 1. Oktober 2024 die Bedeutung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) an diesem Tag zu Regelungen, nach denen das Bundeskriminalamt (BKA) personenbezogene Daten in seinem Informationssystem nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterverarbeiten darf, betont. Diese schafft aus Sicht der BfDI Klarheit für die geplante Zusammenführung und Modernisierung der polizeilichen Computersysteme – „auch im System ,P20‘“.
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider: Das Urteil enthält entscheidende Aussagen für den polizeilichen Informationsverbund!
Laut BfDI bleibt sichergestellt, dass die Polizei handlungsfähig ist
„Das Urteil enthält entscheidende Aussagen für den polizeilichen Informationsverbund. Es bleibt sichergestellt, dass die Polizei handlungsfähig ist“, kommentiert Frau Prof. Specht-Riemenschneider.
Aber es dürften auch keine Daten „ins Blaue“ gespeichert werden, wenn Menschen kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. „Das bestätigt die bisherige Kontroll- und Beratungspraxis meiner Behörde.“
Die BfDI sieht außerdem ein Zeichen für den Gesetzgeber
Die BfDI sieht demnach außerdem ein Zeichen für den Gesetzgeber: „Der Kreis der Zielpersonen im sogenannten Sicherheitspaket ist zu weit gefasst.“ Der Gesetzgeber könne jetzt beim Informationsverbund nachjustieren.
Ihr Fazit: „Es wäre sinnvoll, nun gemeinsam datenschutzkonforme Lösungen auszuarbeiten. Freiheit und Sicherheit müssen in einem Rechtsstaat Hand in Hand gehen!“
Weitere Informationen zum Thema:
Bundesverfassungsgericht, 01.10.2024
Einzelne gesetzliche Befugnisse des BKA zur Datenerhebung (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKAG) und Datenspeicherung (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BKAG) sind in Teilen verfassungswidrig / Urteil vom 01. Oktober 2024 / 1 BvR 1160/19
datensicherheit.de, 01.10.2024
BKA II: Bundesverfassungsgericht hat laut DAV wichtige Grenzen gesetzt / Das BVerfG hat Teile des BKA-Gesetzes am 1. Oktober 2024 für verfassungswidrig erklärt
datensicherheit.de, 03.09.2024
BfDI-Amtsantritt: Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider benennt Schwerpunkte ihres Wirkens / BfDI möchte vor allen Dingen lösungsorientierten Umgang beim Thema Datenschutz erreichen
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