Aktuelles, Branche - geschrieben von am Donnerstag, September 19, 2024 0:43 - noch keine Kommentare

NIS-2: Stichtag 17. Oktober 2024 lässt keinen Zweifel am Handlungsbedarf

Die NIS-2-Bedeutung geht über jene einer Übung zur Compliance hinaus – Cybersecurity bedeutet Zukunftssicherheit

[datensicherheit.de, 18.09.2024] Im Prinzip bekommt ein Appell an die unternehmerische Verantwortung in Fragen der IT-Sicherheit kurz vor dem NIS-2-Stichtag am 17. Oktober 2024 einen schalen Beigeschmack, so Adlon Intelligent Solutions in einer aktuellen Stellungnahme: Dennoch sind es in Deutschland ofensichtlich noch zu viele Unternehmen, welche ihre Geschäftsabläufe nicht ausreichend geschützt haben und ihre Kontinuität sowie Integrität nicht gewährleisten können. Ziel der NIS-2-Verordnung zur Cyber-Sicherheit von Netz- und Informationssystemen ist es gerade, möglichst viele Unternehmen in die Pflicht von IT-Sicherheitsstandards zu nehmen – betroffen sind 15 Branchen und über 160.000 Organisationen in Deutschland. Unternehmen, welche sich noch kurzfristig auf NIS-2 vorbereiten möchten, könnten sich mit dem von Adlon Intelligent Solutions angebotenen NIS-2-Check „pragmatisch und angemessen auseinandersetzen“. Man habe einen Lösungsweg erstellt, welcher die Umsetzung von NIS-2 auch in kurzer Zeit ermögliche.

Vor NIS-2: Fehlende Standards trotz Zunahme der Cyber-Sicherheitsverletzungen

Obwohl immer wieder über IT-Security-Schadensvorfälle und Cyber-Angriffe berichtet wird, zögern viele Unternehmen noch immer, ihre Cyber-Resilienz zu stärken. Befragungen zeigen demnach, dass mangelnde Ressourcen und fehlendes Knowhow häufig als Gründe genannt werden.

Die strategische Ausrichtung des Outsourcings durch „Managed Security Services“ wie „Managed XDR“ oder kontinuierliches Risikomanagement werde oft unterschätzt. Anstatt in Abhängigkeit vom Dienstleister zu geraten, sorge dieser Ansatz für maximale Transparenz sowie klare Prozesse und schaffe mehr Freiraum für eigene Wertschöpfung, während Personalmangel und Kostendruck reduziert würden.

Regulierung der IT-Sicherheit mittels NIS-2: Höchste Zeit zum Handeln!

Mit dem o.g. Stichtag habe der Bund einen Handlungszeitraum definiert, welcher bei den meisten Unternehmen vor allem eines ausgelöst habe – Empörung. „Von Aussitzen oder Verschiebung des Termins ist die Rede. Alles Humbug, denn der Termin 17. Oktober 2024 steht. Und das Gesetz ermöglicht eines: Kontrolle der Regularien bei hohen Bußgeldern. Viel Zeit bleibt also nicht mehr!“

NIS-2-Anforderungen laut Adlon Intelligent Solutions in Kürze:

  • Risikoanalyse
  • Umgang mit Sicherheitsvorfällen
  • Aufrechterhalten des Betriebes
  • Sicherheit der Lieferkette
  • Sicherheitsmaßnahmen in IT-Systemen
  • Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagement-Maßnahmen
  • Cyber-Hygiene und IT-Sicherheitsschulungen
  • Kryptographie und Verschlüsselung
  • Personalsicherheit und Zugriffskontrolle

Weitere Informationen zum Thema:

adlon
NIS2 Umsetzung

datensicherheit.de, 12.09.2024
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