Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Mittwoch, Juli 3, 2024 15:56 - noch keine Kommentare
EU-Richtlinie NIS-2: Dirk Wockes Empfehlungen zur Zusammenstellung der eigenen Task Force
Um den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie gerecht zu werden, ist es entscheidend, rechtzeitig ein Kernteam für Sicherheitsbelange zu bestimmen
[datensicherheit.de, 03.07.2024] Mit der neuen EU-Direktive NIS-2 stehen Unternehmen ganz offensichtlich vor der Herausforderung, ihre Cybersecurity-Strategie zu überarbeiten. Um den Anforderungen dieser Richtlinie gerecht zu werden, sei es entscheidend, ein Kernteam für Sicherheitsbelange zusammenzustellen – wie Unternehmen dabei vorgehen sollten, erläutert Dirk Wocke, „IT Compliance Manager“ und Datenschutzbeauftragter bei indevis, in seiner aktuellen Stellungnahme.
Dirk Wocke zum NIS-2-Nutzen: Bei einem Cyber-Vorfall entsteht erst einmal Chaos – wer bereits vorher Verantwortlichkeiten und Abläufe geklärt und ein Team aufgestellt hat, kann schnell und geordnet definierten Prozessen folgen!
Neue NIS-2-Direktive stellt konkrete Anforderungen an TOM
Wocke führt zum Hintergrund aus: „Die neue NIS-2-Direktive stellt konkrete Anforderungen an die technischen Maßnahmen, Richtlinien und Prozessbeschreibungen der Sicherheitsvorkehrungen in Unternehmen. Betriebe müssen sicherstellen, dass sie dafür über die notwendige Expertise verfügen – entweder aus den eigenen Reihen heraus oder durch externe Berater.“
Vor allem die sogenannten Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) – welche nach den Neuerungen nun auch in den Geltungsbereich von NIS fallen können – sollten für die Einführung eines „Information Security Management System“ (ISMS) oder dessen Erweiterung einen Top-down-Ansatz fahren. „Die Geschäftsführung sollte sich zunächst eingehend mit ihren Pflichten und möglichen Sanktionen auseinandersetzen und sich schulen lassen“, rät Wocke. Mit diesem Wissen ausgestattet, könne sie dann entscheiden, „welche Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen notwendig sind und wie die Verantwortlichkeiten und Prozesse innerhalb des Unternehmens verteilt werden“.
Verantwortung für NIS-2 sollte in erfahrene Hände gelegt werden
Im nächsten Schritt gehe es darum, ein Kernteam aufzustellen, welches „in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung die vielfältigen Sicherheitsanforderungen im Blick behält“. Die Rolle des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) und damit die Leitung sollte eine außerhalb der eigenen IT-Abteilung stehende Person mit IT-Hintergrund übernehmen, um im Ernstfall Interessenskonflikte zu vermeiden.
„Ist eine Person mit dieser Qualifikation nicht im Unternehmen zu finden, können Unternehmen auf externe Expertise zurückgreifen. Vor allem kleinere Betriebe profitieren vom Einsatz eines externen ISB.“ Dieser könne beispielsweise die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden übernehmen oder bei der Auswahl von Sicherheitstools wie auch bei Zertifizierungen unterstützen. Sein Einsatz erfolge flexibel im Rahmen einer Beratungspauschale – und die Organisation profitiere von der Erfahrung eines professionellen Experten.
Per Gap-Analyse den Bedarf im NIS-2-Spannungsfeld klären
Um neben dem ISB weitere passende Mitglieder für das IT-Sicherheitskernteam aufzustellen, sollten Unternehmen ihren aktuellen Stand in Sachen Sicherheit erfassen: „Mittels einer Gap-Analyse, für die sich Unternehmen ebenfalls Hilfe von externen Experten holen können, lassen sich bestehende Lücken im Security-Konzept oder in der IT-Security-Infrastruktur identifizieren.“ Diese umfassende Untersuchung gebe zusätzlich Hinweise darauf, wo und in welcher Reihenfolge noch fehlende Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Die Umsetzung und Dokumentation dieser Maßnahmen erfolge dabei am besten innerhalb eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.
Die Gap-Analyse helfe ebenfalls zu erkennen, „wer zu den verschiedenen Fragestellungen fachlich beitragen kann“. Meist seien dies gleich mehrere Personen im Unternehmen, „etwa der Facility-Manager, der sich um die physische Sicherheit kümmert; der Einkauf, der die Lieferanten im Blick hat; die Personalabteilung, wenn es um die Personalsicherheit geht oder die Marketingabteilung, falls Krisenkommunikation notwendig wird“. Ist im Unternehmen ein Qualitätsmanagement-Beauftragter (QMB) vorhanden, könne dieser bei entsprechender Qualifikation im IT-Umfeld auch die Funktion des ISB übernehmen. „Die Aufgabe, die Belegschaft über die geplanten Maßnahmen zu informieren und die Sicherheitsorganisation zu unterstützen, fällt der Geschäftsführung zu“, stellt Wocke klar.
NIS-2-Richtlinie schreibt Meldepflicht vor: Ablaufplan für den Ernstfall empfohlen
Die NIS-2-Richtlinie schreibe unter anderem vor, dass ein die IT-Sicherheit betreffender Vorfall innerhalb von 72 Stunden zu melden sei und eine Evaluation nachgereicht werden müsse. Unternehmen müssten daher sicherstellen, „dass sie in der Lage sind, sicherheitsrelevante Vorfälle zu erkennen und zu verfolgen“. Es gelte also, entsprechende Verantwortlichkeiten und Informationsketten festzulegen. Wocke unterstreicht: „Das macht eine interne Prozessbeschreibung notwendig, die das Prozedere im Ernstfall detailliert aufführt – und alle Mitglieder des Kernteams ausgedruckt in der Schreibtischschublade haben, falls ein Cyber-Vorfall die IT lahmlegt. Wie Vorfälle einzustufen sind, beurteilt federführend der ISB.“ Regelmäßige Notfallübungen und Planspiele hielten das Kernteam fit für den Ernstfall und würden helfen, immer wieder die eigene Sicherheitsstrategie mit möglichen künftigen Szenarien abzugleichen.
Die von NIS-2 geforderten Maßnahmen umzusetzen, stelle viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen. „Dabei sollten sie sich aber vor Augen halten: Bei einem Cyber-Vorfall entsteht erst einmal Chaos. Wer bereits vorher Verantwortlichkeiten und Abläufe geklärt und ein Team aufgestellt hat, kann schnell und geordnet definierten Prozessen folgen“, so Wocke abschließend. So ließen sich die Folgen eines Angriffs auf ein Minimum reduzieren – und die neuen NIS-2-Standards erfüllen.
Weitere Informationen zum Thema:
indevis
Informationssicherheitsbeauftragter as a Service
indevis
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