Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, Juni 28, 2024 9:31 - noch keine Kommentare

Verbrauchertäuschung: Verbraucherzentrale fordert Warnhinweise auf Mogelpackungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern besseren Schutz vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt

[datensicherheit.de, 28.06.2024] „Die Packung Streichfett hat auf einmal nur noch 400 Gramm statt 500 Gramm Inhalt oder ein Orangensaft wird vom Fruchtsaft zum Fruchtnektar mit Zuckerwasser – bei gleichbleibendem oder sogar steigendem Preis.“ Solche sogenannten Mogelpackungen fänden sich immer häufiger im Supermarkt. Für Verbraucher seien diese versteckten Preiserhöhungen auf den ersten Blick oft kaum zu erkennen. In Frankreich müssten nun Lebensmitteleinzelhändler ab dem 1. Juli 2024 solche Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. „Auch in Deutschland muss es endlich vorangehen!“ Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) fordern die Bundesregierung auf, „Mogelpackungen zu regulieren“.

Verbraucher sollten Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können

Verbraucher müssten Mogelpackungen beim Einkauf „auf einen Blick“ erkennen können. Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten „für mindestens sechs Monate“ mit einem Warnhinweis versehen werden, fordert der vzbv. Aus Sicht des vzbv und der vzhh müsse die Bundesregierung Verbraucher besser vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt schützen.

Verbraucherzentrale Hamburg dokumentiert Mogelpackungen

Die vzhh führt nach eigenen Angaben „seit vielen Jahren“ eine Liste mit Mogelpackungen. Im Jahr 2023 habe sie mit über 100 veröffentlichten Beispielen die bislang höchste Anzahl an Mogelpackungen registriert. Auch im Jahr 2024 zeichneten sich hohe Beschwerdezahlen ab. Unter den Mogelpackungen gebe es sowohl Beispiele für „Shrinkflation“ (Veränderung des Inhalts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis) als auch „Skimpflation“ (Austausch von hochwertigen Zutaten durch kostengünstigere Inhaltsstoffe).

Reduzierte Inhaltsmenge bei gleichbleibendem Preis fällt Verbrauchern oft nicht direkt auf

„Viele Menschen bemerken nicht, wenn sie bei ihrem täglichen Einkauf zu einer Mogelpackung greifen. Eine reduzierte Inhaltsmenge bei gleichbleibendem Preis fällt oft nicht direkt auf. Noch schwieriger ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erkennen, wenn Hersteller hochwertige Zutaten durch minderwertige austauschen“, erläutert Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verärgerung der Kunden sei „riesig“.

Aufruf an Bundesregierung, der Verbrauchertäuschung einen Riegel vorzuschieben

In Zeiten hoher Lebensmittelpreise sparten einige Hersteller an Inhalt und Qualität und täuschten so Verbraucher, moniert der vzbv und fordert die Bundesregierung auf, dieser „Verbrauchertäuschung“ einen Riegel vorzuschieben. So habe zwar das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) in einem Eckpunktepapier im Juni 2023 angekündigt, Mogelpackungen verbieten zu wollen. Doch dieses Vorhaben liege seitdem in der Ressortabstimmung. Der vzbv und die vzhh fordern nun, „dass das BMUV das Thema Mogelpackungen endlich angeht und sich nicht nur auf Mogelpackungen mit geringem Inhalt bezieht, sondern alle Formen von Shrink- und Skimpflation berücksichtigt“. Die Bundesregierung müsse sich zudem auch auf EU-Ebene für eine gesetzliche Regulierung von Mogelpackungen einsetzen.

Regelungen zum Verbraucherschutz vor Mogelpackungen in Europa

In Ungarn (seit 1. März 2024) und in Frankreich (ab 1. Juli 2024) müssten Lebensmitteleinzelhändler Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Aus Sicht des vzbv könne ein Hinweis am Regal nur eine Übergangslösung sein: Es müssten diejenigen in die Pflicht genommen werden, welche Mogelpackungen in Umlauf bringen – die Hersteller. In Frankreich könnten Verbraucher Mogelpackungen bei einer staatlichen Stelle melden. Der vzbv fordert demnach eine solche Meldestelle auch für Deutschland – aus Sicht des vzbv könne dafür dessen Web-Portal „Lebensmittelklarheit“ dienen.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband
MOGELPACKUNGEN – VERBRAUCHERTÄUSCHUNG AUF DEN ZWEITEN BLICK / Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu Shrinkflation und Skimpflation

verbraucherzentrale Hamburg
Mogelpackung…

verbraucherzentrale
LEBENSMITTEL KLARHEIT / Portal für mehr Durchblick



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