Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, Februar 26, 2024 12:31 - noch keine Kommentare

SocialCard: HmbBfDI-Position zu Datenschutz-Grundlagen der Bezahlkarte veröffentlicht

Hamburg hat als erstes Bundesland Bezahlkarte für Asylbewerber flächendeckend eingeführt

[datensicherheit.de, 26.02.2024] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat seine Position zu den datenschutzrechtlichen Grundlagen einer sogenannten Bezahlkarte für Asylberwerber veröffentlicht. Am 31. Januar 2024 hatten sich demnach 14 von 16 Bundesländern auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für eine Bezahlkarte verständigt, mit der künftig ein Teil der Asylbewerberleistungen als Guthaben auf eine Karte ausgezahlt werden soll. In seiner aktuellen Stellungnahme weist er darauf hin, dass Hamburg nun als erstes Bundesland hat am 15. Februar 2024 die „SocialCard“ für Asylbewerber flächendeckend eingeführt hat. Im Rahmen des Einführungsprozesses seien die grundlegenden datenschutzrechtlichen Fragen mit ihm abgestimmt worden.

Bei Nutzung einerBezahlkarte entstehen zwangsläufig Datenverarbeitungsvorgänge

„Wenn eine Bezahlkarte eingesetzt wird, entstehen zwangsläufig Datenverarbeitungsvorgänge.“ Das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten gelte für deutsche und ausländische Staatsangehörige, die sich in der Bundesrepublik Deutschland oder in der Europäischen Union aufhalten, gleichermaßen. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, wie es für die Einrichtung einer individuellen SocialCard nötig sei, dürfe dies nicht ohne Rechtsgrundlage geschehen.

Hamburger Bezahlkarte in eingeführter Ausgestaltung datenschutzrechtlich vertretbar

„Im Ergebnis ist die ,SocialCard’ in der jetzt in Hamburg eingeführten Ausgestaltung datenschutzrechtlich vertretbar. Weitere eingriffsintensive Maßnahmen, wie insbesondere der behördliche Einblick in das Kontoguthaben, sind ohne eigene gesetzliche Regelung nicht möglich.“ Bei der Schaffung solcher Regelungen seien verfassungsrechtliche Grenzen zu beachten.

HmbBfDI-Position auch mit Blick auf bundesweite Debatte über Bezahlkarten publiziert

Der HmbBfDI habe auch mit Blick auf die bundesweite Debatte seine Position zur Frage der datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage in Bezug auf Bezahlkarten für den Erhalt von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, 23.02.2024
Position des HmbBfDI zur Frage der datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage in Bezug auf Bezahlkarten für den Erhalt von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)



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