Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, Juli 4, 2022 12:56 - noch keine Kommentare

Hamburg: Verbraucherzentrale warnt vor falschen Haspa-Anrufen

Haspa als Köder – Betrüger wollen sich Passwörter oder TAN erschleichen

[datensicherheit.de, 04.07.2022] Der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (vzhh) warnt aus gegebenem Anlass vor einer kriminellen Masche am Telefon: „Die Betrüger geben sich als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Sparkasse (Haspa) aus und informieren die Angerufenen über eine angeblich auffällige Buchung auf deren Konten.“ Gleichzeitig böten die Betrüger an, die Buchung zu stoppen. Dafür sollten die Angerufenen den Vorgang mit ihrer Push-TAN am Telefon autorisieren. Erst mit der Push-TAN sei es den Betrügern dann möglich, die angeblich auffällige Buchung tatsächlich vom Konto der Angerufenen zu überweisen.

In der Regel keine unaufgeforderten Haspa-Anrufe bei Kunden

„In der Regel ruft die Haspa nicht unaufgefordert bei ihren Kundinnen und Kunden an“, betont Kerstin Föller von der vzhh. Die Angerufenen sollten sich auch nicht von einer scheinbar der Haspa zugehörigen Nummer täuschen lassen. In einem den Verbraucherschützern vorliegenden Fall habe die angerufene Verbraucherin während des Gesprächs die Telefonnummer des Anrufers geprüft – diese habe mit jener der Haspa bis auf die letzte Ziffer übereingestimmt. „Werden Verbraucherinnen und Verbraucher gebeten, Passwörter oder TAN am Telefon durchzugeben, ist das immer ein Hinweis auf Betrug“, warnt Föller.

Angerufene sollten das Gespräch dann umgehend beenden und sich direkt telefonisch mit ihrer Bank in Verbindung setzen. Sind Angerufene jedoch auf die Betrüger hereingefallen und haben ihre Push-TAN oder Passwörter rausgegeben, sei schnelles Handeln erforderlich: „Betroffene sollten ihr Konto und den Online-Zugang telefonisch über die Nummer 116 116 sperren und Anzeige bei der Polizei erstatten.“

Eine von Haspa-Kontoinhabern autorisierten Überweisung kaum rückgängig zu machen

Im Gegensatz zu einer Lastschrift, welche von den Kontoinhabern wieder zurückgebucht werden könne, sei das bei einer von den Kontoinhabern autorisierten Überweisung in der Regel nicht möglich.

„Darum ist in solchen Fällen eine Strafanzeige bei der Polizei sehr wichtig“, betont Föller. Unter Umständen könne die Polizei die Empfänger ermitteln und die Betroffenen könnten dann gegebenenfalls auf Rückzahlung des Geldes klagen.



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