Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Donnerstag, April 21, 2022 19:47 - noch keine Kommentare
Detlef Schmuck: Politische Einigung zum EU-US-Datenschutz wertlos
Kaum vorstellbar, dass sich die USA dem EU-Datenschutzdiktat der EU unterwerfen werden
[datensicherheit.de, 21.04.2022] „Die sogenannte politische Einigung zum Datenschutz zwischen der Europäischen Union und den USA ist zum jetzigen Zeitpunkt keinen Pfifferling wert“, moniert der Datensicherheitsexperte Detlef Schmuck. Es sei kaum vorstellbar, dass sich die USA dem „Datenschutzdiktat der EU“ unterwerfen würden.

Foto: TeamDrive Systems GmbH
Detlef Schmuck: Viele Geschäftsmodelle von US-Unternehmen würden schlichtweg nicht mehr funktionieren, wenn man europäischen Datenschutz zugrunde legt…
Jedes neue Datenschutzabkommen wird sich vor dem EuGH zu verantworten haben
Die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, und US-Präsident Joe Biden hätten kürzlich mit einer derartigen Ankündigung überrascht. Schmuck, Geschäftsführer des Hamburger Datendienstleisters TeamDrive, ist sich indes sicher:
„Es gilt nach wie vor die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs EuGH vom Juni 2020, nach der das transatlantische Datenschutzabkommen ,Privacy Shield‘ ungültig ist.“ Jede neue und wie auch immer geartete Regelung werde sich vor demselben Gericht zu verantworten haben.
Es geht um einen für europäische Bürger nachvollziehbaren und durchsetzbaren Datenschutz in den USA
Schmuck führt aus: „Es liegt bei den USA, den dortigen Datenschutz auf das Niveau der Europäischen Union zu heben. Dazu wird eine ,Executive Order‘ des US-Präsidenten nicht ausreichen, sondern es wird darauf ankommen, einen für europäische Bürger nachvollziehbaren und durchsetzbaren Datenschutz in den USA einzuführen.“
Selbst wenn ein neues Abkommen, evtl. „Privacy Shield 2.0“ genannt, wie geplant bis zum Ende 2022 zustande kommen sollte, werde es Klagen dagegen geben und der Europäische Gerichtshof werde erst in einigen Jahren darüber entscheiden.
Rechtskräftiges Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA äußerst unwahrscheinlich
Nach Schmucks Einschätzung ist die Wahrscheinlichkeit, dass nach dem 2015 vom EuGH gekippten „Safe Harbor“-Abkommen und dem Aus für „Privacy Shield 2020“ im dritten Anlauf ein rechtskräftiges Datentransferabkommen zwischen der EU und den USA zustande kommt, „äußerst gering“. Die EU habe mit der „General Data Protection Regulation“ (GDPR / DSGVO) den Schutz personenbezogener Daten auf das weltweit höchste Niveau gebracht.
Es sei kaum vorstellbar, dass sich die USA diesem „Datenschutzdiktat“ unterwerfen würden. „Viele Geschäftsmodelle von US-Unternehmen würden schlichtweg nicht mehr funktionieren, wenn man europäischen Datenschutz zugrunde legt.“ Europäische Firmen seien also gut beraten, auch im Fall eines neuen Abkommens abzuwarten, „ob dieses in einigen Jahren vom EuGH bestätigt oder abermals gekippt wird“.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 01.08.2020
Privacy Shield: Gemeinsame Stellungnahme deutscher Datenschützer / Stellungnahme zur Datenübermittlungen in Drittstaaten nach einschlägigem EuGH-Urteil
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