Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, September 13, 2021 18:11 - noch keine Kommentare
Digitalcourage: EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung mit Spannung erwartet
Mündliche Anhörung zur Klage der SpaceNet AG und des eco sowie eines Parallelverfahrens der Telekom gegen Vorratsdatenspeicherung
[datensicherheit.de, 13.09.2021] Laut einer aktuellen Meldung des Digitalcourage e.V. findet am 13. September 2021 die mündliche Anhörung zur Klage des Internetproviders SpaceNet AG und des Verbandes der Internetwirtschaft (eco) sowie eines Parallelverfahrens der Telekom Deutschland GmbH gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) statt. Dort soll demnach überprüft werden, „ob die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung gegen die EU-Grundrechte-Charta verstoßen“.
Digitalcourage engagiert sich seit Langem gegen Vorratsdatenspeicherung
Auch Digitalcourage engagiere sich seit Langem gegen eine „nutzlose und unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung“: „Im Februar 2018 wurde unsere aktuell laufende Verfassungsbeschwerde (BVer2683/16) vom Bundesverfassungsgericht angenommen.“ Mehr als 30.000 Menschen hätten diese Klage damals mit unterzeichnet und über 20 prominente Mitbeschwerdeführer unterstützten sie.
„Der Europäische Gerichtshof hat jetzt die Chance, die Vorratsdatenspeicherung ein für alle Mal vom Tisch zu fegen. Oder: Dem Drängen der Nationalstaaten nachzugeben und Schlupflöcher zu öffnen für eine Überwachung als Normalzustand”, kommentiert Julia Witte von Digitalcourage.
Nationale Regierungen versuchen, Entscheidungen des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung zu unterwandern
Im Oktober 2020 habe der EuGH zuletzt festgestellt, dass „eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist“. Gleichzeitig seien damals aber auch Ausnahmen gemacht worden. „Schon damals haben wir davor gewarnt, dass Regierungen dies nutzen werden um den Wesenskern der Entscheidung des EuGH zu unterwandern: Indem sie jedes Schlupfloch ausnutzen und so die Ausnahmen zur Regel machen.“
Laut Witte hofft Digitalcourage, „dass der EuGH mit dem anstehenden Urteil nun so viel Klarheit schafft, dass dieser Strategie der Nationalstaaten ein Riegel vorgeschoben wird und die Vorratsdatenspeicherung als sicherheitspolitische Scheinmaßnahme endlich ad acta gelegt wird“.
Folgen des EuGH-Verfahrens für Digitalcourage-Klage gegen Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht
Bis der EuGH ein Urteil verkündet, könne es noch einige Monate dauern. „Es ist gut möglich, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht dies abwarten möchte, um kein Urteil zu sprechen, das kurze Zeit später durch das EuGH wieder ausgehebelt werden könnte.“
Wenn der EuGH der Providerfirma SpaceNet Recht gibt und klar bestätigt, dass der Provider nicht zum Speichern der Verkehrsdaten verpflichtet ist, dann bliebe dem deutschen Gesetzgeber nichts anderes übrig als nachzuziehen: „Mit einer Aufhebung der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung.“
Vorratsdatenspeicherung schon mit Grundgesetz unvereinbar
Sollte der EuGH indes dem Druck der Mitgliedstaaten nachgeben, und die endgültige Entscheidung über eine Vorratsdatenspeicherung den Nationalstaaten überlassen, „indem er weit interpretierbare Spielräume offen lässt“, dann werde die Klage von Digitalcourage vor dem Bundesverfassungsgericht umso wichtiger: „Denn wir vertreten weiterhin die Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung schon mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.“
„Nach wie vor wünscht sich Digitalcourage, dass letztendlich nicht Gerichte, sondern das Parlament sich gegen jede Vorratsdatenspeicherung ausspricht“, betont padeluun von Digitalcourage. Denn anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten sei keine rechtsstaatliche Ermittlungsmaßnahme, „sondern – egal wie man es dreht oder wendet – eine Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung“.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 19.11.2020
Vorratsdatenspeicherung: Wiedereinsetzung für Deutschland gefordert / Begriff „Verkehrsdatenspeicherung“ soll offenbar Brisanz der Vorratsdatenspeicherung verschleiern
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