Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, Juni 28, 2021 13:12 - noch keine Kommentare
Prof. Dr. Johannes Caspar: Ende der zweiten und letzten Amtszeit
Über die Nachfolge von Professor Caspar wird die Bürgerschaft Hamburgs im August 2021 entscheiden
[datensicherheit.de, 28.06.2021] Nach zwei Amtsperioden endet am 28. Juni 2021 nach eigenen Angaben die Amtszeit von Prof. Dr. Johannes Caspar als Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI). Im Mai 2009 sei er von der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ernannt und im Jahr 2015 zur zweiten Amtszeit wiedergewählt worden. Über seine Nachfolge werde die Bürgerschaft nach eigener Ankündigung im August 2021 entscheiden – bis dahin werde die Behörde interimsmäßig von seinem Stellvertreter, Ulrich Kühn, geführt. Professor Caspar: „Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das Team mit ihrem unglaublichen Engagement, mit ihrer Kreativität und ihrer Kompetenz auf dem Weg begleitet haben, für ihre großartige Arbeit. Die letzten zwölf Jahre waren eine spannende Zeit, in der wir gemeinsam viel erreicht haben. Alles Gute für die Zukunft und für all die wichtigen Aufgaben, die noch vor uns liegen und gewiss nicht leichter werden.“

HmbBfDI
Prof. Dr. Johannes Caspar: Im Mai 2009 von der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ernannt
In Caspars Amtszeit zentrale Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes
In Professor Caspars Amtszeit fielen zentrale Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes: „So hat sich in dieser Spanne der endgültige Übergang von der analogen zur digitalen Welt vollzogen, verbunden mit rasantem technologischen Fortschritt und einer Ökonomisierung personenbezogener Daten.“
Besondere Schlaglichter eines tiefgreifenden Wandels seien die Einführung der DSGVO als einheitlicher Datenschutzstandard in der EU, aber auch die Enthüllungen von Edward Snowden über eine anlasslose Massenüberwachung von Nachrichtendiensten sowie die Vorgänge um die Firmen Cambridge Analytica und Facebook gewesen.
Caspar sieht im Hamburgischen Transparenzgesetz Vorbildfunktion
Parallel zu diesen Entwicklungen sei das Hamburgische Transparenzgesetz seit 2012 wesentlicher Impulsgeber für eine Weiterentwicklung der Informationsfreiheit auch außerhalb von Hamburg geworden.
Die Idee eines transparenten Staates, der sich nicht nur auf Antrag seinen Bürgern gegenüber öffnet, sondern aktiv Informationen im Transparenzportal bereitstellt, habe seither viele Nachahmer gefunden. Transparenz sei zu einem Wesensmerkmal des digitalen demokratischen Rechtsstaats geworden.
Umgang mit Informationen bestimmt laut Caspar unsere Zukunft
„Unser Umgang mit Informationen bestimmt, wie unsere Zukunft aussehen wird. Das betrifft Informationen über Menschen, aber auch den Zugang zu Informationen für Menschen. ,Fake News‘, ,Hate Speach‘ und ein allgemeines Misstrauen gegen Staat und Politik lassen sich mit einem allgemeinen voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen abbauen, missbräuchliche Nutzungen von persönlichen Daten insbesondere zur Manipulation von Menschen durch einen wirksamen Vollzug des Datenschutzrechts verhindern“, so Professor Caspars Fazit.
Die zentrale Herausforderung, die informationelle Integrität in Zeiten des digitalen Umbruchs zu gewährleisten, könne nur gemeinsam gelingen. Hierzu müssten die unabhängigen Kontrollstellen im nationalen wie im europäischen Kontext effizient und unbürokratisch zusammenarbeiten. In politischen Prozessen gelte es, „die Chancen zu erkennen, die ein eigenständiger Weg im Umgang mit Informationstechnologien bietet“. Digitale Souveränität und Selbstbestimmung seien mehr als nur Schlagworte – sie müssten als Leitprinzipien für ein offenes, digitales und menschengerechtes Europa stehen, „das gerade auch ein Umdenken im lokalen Bereich erfordert“. Datenschutz und Transparenz seien eine integraler Teil der Lösung, nicht das Problem. Das Bewusstsein hierfür gelte es zu stärken.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 31.07.2019
HmbBfDI: Hamburgisches Transparenzgesetz mit Licht und Schatten / Mit der neuen Aufgabe unbedingt adäquate personelle Ressourcen erforderlich
datensicherheit.de, 17.07.2016
Verfassungsänderung: Hamburgs Datenschutzbehörde künftig autonom / Besondere Stellung außerhalb der senatsunmittelbaren Verwaltung – ohne organisatorische Anbindung an aufsichtführende Stelle
datensicherheit.de, 07.06.2012
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