Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Sonntag, März 7, 2021 21:07 - noch keine Kommentare
G DATA zur Klarnamenpflicht: Mehr Bürokratie ohne Sicherheit
Klarnamenpflicht hat laut G DATA nichts im Telekommunikationsgesetz zu suchen
[datensicherheit.de, 07.03.2021] Ralf Benzmüller, „Executive Speaker“ bei G DATA CyberDefense, erklärt in einer aktuellen Stellungnahme, „warum der kürzlich erfolgte Zusatz zur Klarnamenpflicht keinen Zugewinn an Sicherheit bringt und daher nichts im Telekommunikationsgesetz zu suchen hat“. Mit dem überarbeiteten Telekommunikationsgesetz wolle die Bundesregierung die Digitalisierung in Deutschland durch mehr und bessere Breitbandanschlüsse verbessern – doch in letzter Minute seien einige kritische Änderungen in den Text aufgenommen worden.
Ralf Benzmüller: Mit letzten Änderungen einige kritische Punkte in Gesetzentwurf aufgenommen…
G DATA sieht keinen echten Zugewinn an Sicherheit
Benzmüller kommentiert: „Mit der Novelle des TKG wird ein wichtiges Ziel verfolgt, um den Digitalstandort Deutschland zu stärken. Unternehmen und Privatanwender brauchen endlich einen flächendeckenden Ausbau der Glasfaserinfrastruktur, um die digitale Zukunft souverän gestalten zu können. Doch leider werden mit den letzten Änderungen einige kritische Punkte in den Gesetzentwurf aufgenommen.“
Denn eine Klarnamenpflicht für Messenger, Chats oder Videoplattformen schaffe „nur enorme Bürokratie“, aber keinen echten Zugewinn an Sicherheit. „Und was das Ganze im TKG zu suchen hat, bleibt schleierhaft“, so Benzmüller.
Nur 2 Tage: G DATA moniert knapp gesetzte Frist für Reaktionen
Problematisch sei darüber hinaus auch die sehr knapp gesetzte Frist für Reaktionen, kritisiert Benzmüller. „Nur zwei Tage Zeit für einen Gesetzentwurf von 475 Seiten ist absurd kurz.“ Leider sei dies nicht das erste Mal:
Auch die Entwürfe für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 seien mit einer sehr kurzen Frist versendet worden – „Stakeholder aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft sollten innerhalb weniger Tage Stellung nehmen. Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, ob sie es mit der Beteiligung von Fachexperten wirklich ernst meint.“
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 18.02.2021
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