Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Februar 3, 2021 19:04 - noch keine Kommentare
Urheberrechtsreform: Gesetzesentwurf beschlossen
Bitkom kritisiert Kabinettsbeschluss zum Urheberrechtsgesetz vom 3. Februar 2021
[datensicherheit.de, 03.02.2021] Laut einer aktuellen Meldung des Branchenverbands Bitkom hat das Bundeskabinett – wie zuvor angekündigt – am 3. Februar 2021 einen Entwurf für das Urheberrechtsgesetz beschlossen, mit dem die jüngsten EU-Urheberrechtsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden sollen – die Umsetzungsfrist endet demnach im Juni 2021.

Foto: Bitkom
Susanne Dehmel: Ursprüngliches Ziel, ein modernes Urheberrecht für den Digitalen Binnenmarkt zu schaffen, klar verfehlt
Urheberrechtsreform enttäuscht in vielen Bereichen
„Die große Urheberrechtsreform enttäuscht in vielen Bereichen“, kommentiert Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung. Das ursprüngliche Ziel, ein modernes Urheberrecht für den Digitalen Binnenmarkt zu schaffen, werde „klar verfehlt“.
Dehmel führt aus: „Auch wenn es die Bundesregierung so nicht nennen möchte, die Upload-Filter sollen kommen.“ Mit diesem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz würden Betreiber von bestimmten Online-Plattformen erstmals mit einer allgemeinen Überwachungspflicht ihrer Dienste belegt – alle Nutzerinhalte müssten demnach automatisiert gescannt werden. Dies allein sei ein „großer Rückschlag für das freie Internet“.
Neue Vergütungsregeln für Urheber und Rechteinhaber brechen mit bewährten Modellen
Die einzelnen Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzerbeschwerden seien technisch schlicht nicht umsetzbar. Die betroffenen Plattformen stünden vor einer „kaum lösbaren Aufgabe“. Die neuen Vergütungsregeln für Urheber und Rechteinhaber brächen zudem mit zuvor bewährten Modellen. Für Kreative leiste dieses Gesetz einen „Bärendienst“. Es sei hochwahrscheinlich, dass sie künftig in Summe weniger Lizenzeinnahmen erzielten als nach den alten Regeln.
Mit dem sogenannten Auskunftsanspruch für Urheber schaffe die Reform außerdem ein neues „Bürokratieungeheuer“. Bei einem Filmprojekt etwa müssten alle Urheber, die an dem Film mitgewirkt haben, jährlich über die Nutzung dieses Films informiert werden. Das könnte je nach Projekt mehrere Tausend Urheber betreffen. „Kosten und Nutzen stehen bei dieser Informationspflicht in keinem Verhältnis“, so Dehmel.
Umsetzung der Urheberrechtsreform: Einzig zu begrüßen die Regelungen zum Text-und-Data-Mining
Die in dieser Reform enthaltene Umsetzung der sogenannten Online-SatKab-Richtlinie sollte den Weg frei machen für eine zeitgemäße Fernsehnutzung. Der beschlossene Entwurf scheitere aber an diesem Anspruch. Aufgrund vieler Mängel im Gesetzesentwurf werde die derzeitige Situation nicht verbessert. Dehmel ergänzt: „Und beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger setzt der Entwurf nur die EU-Richtlinie wortgleich um.“
Für Startups und Entwickler im Medienumfeld werde die Rechtslage damit „auf Jahre hinaus unklar bleiben“. Hierzu werde das „letzte Wort“ beim Europäischen Gerichtshof liegen. Einzig zu begrüßen an der Umsetzung der Urheberrechtsreform seien die Regelungen zum sogenannten Text-und-Data-Mining – neben Wissenschaft und Forschung sei auch die Wirtschaft von einer vorherigen Erlaubnis eines Rechteinhabers befreit. „Die EU schaffe damit Rechtssicherheit und ebnet den Weg für Innovationen im Bereich Künstliche Intelligenz“, erläutert Dehmel abschließend.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 02.02.2021
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