Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, Juni 27, 2019 23:04 - noch keine Kommentare

Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung: Gericht sieht kein Rechtsschutzbedürfnis

Amtsgericht Frankfurt (Oder) lässt Klage nicht zu

[datensicherheit.de, 27.06.2019] Die Piratenpartei meldet einen „Rückschlag“ für ihre Klage gegen „die Praxis Brandenburgs, wahllos jeden Autofahrer auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern“. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) lehnt es demnach ab, über die Legalität der Kfz-Massenspeicherung zu entscheiden. Nach Auffassung des Amtsgerichts hätten Personen, deren Kfz-Kennzeichen nur zufällig miterfasst würden, kein „Rechtsschutzbedürfnis“, so dass die Klage nicht zuzulassen sei. Die Piratenpartei will nun nach eigenen Angaben vor die nächste Instanz ziehen.

Unverhältnismäßige, wahllose Vorratsspeicherung

Marko Tittel, der Kläger, ein Autofahrer aus Brandenburg, sieht das anders: „Von der Kfz-Massenspeicherung bin ich nicht nur zufällig mitbetroffen, sondern diese Maßnahme ist gezielt darauf angelegt, meine und auch alle sonstigen Kraftfahrzeuge auf der Strecke zu erfassen und festzuhalten. Das ist eine völlig unverhältnismäßige, wahllose Vorratsspeicherung jedes Autofahrers auf den Autobahnen des Landes.“

„Strafversetzung“ gilt es ebenso zu stoppen wie illegale Kfz-Massenspeicherung

Tittel habe Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts eingereicht, über die das Landgericht entscheiden werde.
Unterdessen sei auch Herbert Trimbach, der bisherige Leiter der Polizeiabteilung im Landesinnenministerium in Potsdam, vor Gericht gezogen: Er habe die vorläufige Einstellung der hochproblematischen Kfz-Massenspeicherung empfohlen und sei sodann in den für Wahlen zuständigen Sachbereich versetzt worden. „Dass mundtot gemacht wird, wer kritisch nachfragt oder Rechtsbrüche kritisiert, hat bei einigen Polizeien leider Tradition, das kenne ich aus Schleswig-Holstein“, so Dr. Patrick Breyers Kommentar. Der Innenexperte und Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland fordert: „Diese Strafversetzung gilt es ebenso zu stoppen wie die illegale Kfz-Massenspeicherung selbst.“

Weitere Informationen zum Thema:

PIRATEN, 27.06.2019
AMTSGERICHT WILL NICHT ÜBER BRANDENBURGS KFZ-MASSENSPEICHERUNG ENTSCHEIDEN

datensicherheit.de, 13.06.2019
Kennzeichenscanner: Klage gegen Totalerfassung in Brandenburg

datensicherheit.de, 06.06.2019
Vorratsdatenspeicherung: eco kritisiert Justizministerpläne

datensicherheit.de, 11.05.2019
Bayern: PKW-Kennzeichenscanner speichern zeitweise wahllos

datensicherheit.de, 11.02.2019
Nur in engen Grenzen verfassungsmäßig: Automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrollen



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