Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Dienstag, Mai 14, 2019 18:18 - noch keine Kommentare
EuGH-Urteil: Arbeitszeiterfassung in Unternehmen verpflichtend
Bitkom warnt: „Systematische Erfassung von Arbeitszeiten wird unzählige Arbeitnehmer und Arbeitgeber ins Unrecht setzen“
[datensicherheit.de, 14.05.2019] Bitkom-Präsident Achim Berg kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme das jüngste EuGH-Urteil zur verpflichtenden Dokumentation von Arbeitszeiten und warnt vor unerwarteten nachteiligen Folgen.
Viele Arbeitnehmer möchten flexibler arbeiten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Arbeitgeber in der Europäischen Union (EU) die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer systematisch erfassen müssen. „Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Arbeitswelt“, warnt der Bitkom-Präsident.
In Deutschland existiere der klassische Acht-Stunden-Tag oft nur noch auf dem Papier. Viele Arbeitnehmer wollten flexibler arbeiten und forderten dies aktiv ein.
Arbeitsrecht sollte an Digitales Zeitalter angepasst werden
Berg: „Nehmen wir das Beispiel eines Vaters, der nachmittags seine Kinder aus der Kita abholt, um am späten Abend noch einmal E-Mails zu beantworten und am nächsten Morgen wieder pünktlich im Büro zu sein: Wer so arbeitet, entspricht vielleicht einem modernen Familienmodell, aber verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz, wonach zwischen zwei Arbeitstagen eine Ruhezeit von elf Stunden liegen muss.“
Die systematische Erfassung von Arbeitszeiten werde „unzählige Arbeitnehmer und Arbeitgeber ins Unrecht setzen“. Das EuGH-Urteil mache deutlich, „dass unser Arbeitsrecht zwingend modernisiert und in das Digitale Zeitalter überführt werden muss“. Die tägliche sollte auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt und die elfstündige Mindestruhezeit überprüft werden, empfiehlt Berg.
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