Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, März 15, 2019 19:48 - noch keine Kommentare

Ambitionierte E-Privacy-Verordnung gefordert

In Ergänzung der DSGVO hohes Schutzniveau für Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation garantieren

[datensicherheit.de, 15.03.2019] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, meldet, dass der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) den europäischen Gesetzgeber aufgefordert hat, die bereits seit langem diskutierte E-Privacy-Verordnung schnellstmöglich zu verabschieden. Diese müsse in Ergänzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein hohes Schutzniveau für die Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation garantieren.

Seit über einem Jahr inhaltlich keine wirklichen Fortschritte

Kelber, stellt hierzu als einer der Mitinitiatoren der Stellungnahme klar: „Die E-Privacy-Verordnung sollte ursprünglich zeitgleich mit dem Anwendungsbeginn der DSGVO im letzten Mai in Kraft treten. Es ist eine Sache, diese zugegebenermaßen ambitionierte Frist nicht halten zu können.“
Das entschuldige aber nicht den Umstand, dass seit über einem Jahr inhaltlich keine wirklichen Fortschritte hätten erzielt werden können, sondern stattdessen versucht werde, das angestrebte Datenschutzniveau abzusenken.

Im hochsensiblen Bereich der elektronischen Kommunikation „starke Regelung“!

Gerade in dem hochsensiblen Bereich der elektronischen Kommunikation werde „eine starke Regelung“ benötigt. Deshalb müsse die E-Privacy-Verordnung zwingend so ausgestaltet werden, „dass das Schutzniveau sowohl der aktuellen E-Privacy-Richtlinie als auch der DSGVO mindestens gehalten und – wo nötig – erweitert wird“.
Zudem müsse klargestellt werden, dass den Datenschutzaufsichtsbehörden bei der Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten auch unter der E-Privacy-Verordnung „sämtliche in der DSGVO vorgesehenen Kompetenzen zukommen“.

Bereichsspezifische Ergänzung und Konkretisierung der DSGVO

Die E-Privacy-Verordnung ist laut BfDI neben der DSGVO das zweite große Gesetzgebungsvorhaben zur Reform des europäischen Datenschutzrechts. Sie solle die aktuell noch geltende E-Privacy-Richtlinie ablösen und den Datenschutz bei der elektronischen Kommunikation regeln.
„Insofern stellt sie eine bereichsspezifische Ergänzung und Konkretisierung der Datenschutzvorgaben in der DSGVO dar“, erläutert Kelber.

Der Europäische Rat hat sich noch nicht auf gemeinsame Linie einigen können

Ein erster Entwurf der Verordnung sei von der Europäischen Kommission bereits im Januar 2017 vorgelegt worden. „Das Europäische Parlament positionierte sich im Oktober 2017 zum Gesetzentwurf“, berichtet Kelber.
Lediglich der Europäische Rat habe sich nach mittlerweile zweijähriger Debatte noch nicht auf eine gemeinsame Linie einigen können.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 23.03.2018
forum <privatheit>: Demokratie nicht einzelnen Internet-Unternehmen überlassen

datensicherheit.de, 29.01.2018
Andrea Voßhoff: Datenschutz als Basis der Digitalen Souveränität

Stiftung Datenschutz
E-Privacy-Verordnung – Was kommt auf uns zu?



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