Aktuelles, Experten - geschrieben von am Samstag, Februar 9, 2019 14:25 - noch keine Kommentare

Videoüberwachung in Schwerin: Kritik an unsicherer Datenübertragung

Landesdatenschutzbeauftragter zieht „für datenschutzkonforme und sichere Videoüberwachung“ vor Gericht

[datensicherheit.de, 09.02.2019] Der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, zieht nach eigenen Angaben „für datenschutzkonforme und sichere Videoüberwachung“ vor Gericht. Er wolle eines vorwegzunehmen: „Wir wollen die Videoüberwachung auf dem Marienplatz in Schwerin nicht generell verbieten. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Dazu gehört aber auch die Sicherheit ihrer Daten, stellt Müller klar.

Datenschutz gilt auch für Behörden

Ebenso stehe fest, dass sich die Polizei und das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern bei der Verarbeitung der Daten der Bürger an Vorschriften halten müssten: „Beim Thema Datenschutz gelten dabei für Behörden die gleichen Gesetze wie für Unternehmer oder Krankenhäuser.“
Eine Regel lautet laut Müller: Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss von Anfang an sicherstellen, dass niemand unberechtigt auf diese Daten zugreifen oder diese verändern kann. Genau das könne bei der Videoüberwachung auf dem Marienplatz jedoch gerade nicht gewährleistet werden, kritisiert der Landesdatenschutzbeauftragte. Der Polizei und dem Ministerium für Inneres und Europa sei das bewusst.

Übertragung der Daten müsste verschlüsselt erfolgen

Natürlich habe man sich auch dort, wie vom Gesetz gefordert, Gedanken um die Datensicherheit gemacht und sei zu dem Schluss gekommen, dass die Daten bei der Übertragung verschlüsselt werden müssten.
„Warum nun die Polizei und das Ministerium für Inneres und Europa M-V von ihren eigenen Vorgaben abweichen und auf eine gesicherte Übertragung der Daten verzichten, ist uns nicht klar. In jedem Fall ist das ein Datenschutzverstoß, der uns zum Handeln zwingt“, erläutert Müller.

Trotz gerichtlicher Auseinandersetzung zu konstruktiven Gesprächen bereit

Da die nach Europarecht verbindlichen Anordnungen des Datenschutzbeauftragten für mehr Sicherheit der Videoüberwachung bisher nicht befolgt worden seien, bleibe nur eine gerichtliche Auseinandersetzung: Am Abend des 7. Februar 2019 sei bei Gericht ein Antrag gestellt worden, dass die derzeit unverschlüsselte Bildübertragung bei der Videoüberwachung auf dem Marienplatz in Schwerin untersagt werden sollte.
„Es ist jedoch nicht unser Ziel, dass die Kameras ausgeschaltet werden, sondern die Videoüberwachung so betrieben wird, dass sie sicher ist. Dazu gibt es Lösungen auf dem Markt, und wir sind gern zu weiteren konstruktiven Gesprächen bereit“, betont Müller abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 06.12.2017
Digitalcourage kritisiert Videoüberwachung auf Bahnhöfen und Toiletten

datensicherheit.de, 02.03.2017
Videoüberwachung: Grenzen der Zulässigkeit und Beaufsichtigung



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