Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, Januar 7, 2019 17:31 - noch keine Kommentare

Nutzung moderner Kommunikationsmittel erfordert Aufmerksamkeit

Prof. Dr. Dieter Kugelmann nimmt Stellung zum aktuellen Hacker-Angriff auf Personen des öffentlichen Lebens

[datensicherheit.de, 07.01.2019] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) fordert in einer aktuellen Stellungnahme, Konsequenzen aus dem am 4. Januar 2019 über die Medien bekannt gemachten Hacker-Angriff zu ziehen: Jeder sollte sich bewusst machen, dass die alltägliche Kommunikation unter Nutzung moderner Kommunikationsmittel „eine gewisse Aufmerksamkeit erfordert“, weil eine Abhängigkeit von Anbietern der Dienste und technischen Infrastrukturen gegeben sei.

Datensicherheit von essenzieller Bedeutung für moderne Demokratie

Der aktuelle Hacker-Angriff auf Personen des öffentlichen Lebens erweist demnach „die Verwundbarkeit digitaler Kommunikation und berührt das Vertrauen in die offene Kommunikation in der Demokratie“.
Damit werde die essenzielle Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherheit für die moderne Demokratie ebenso verdeutlicht wie die Notwendigkeit, auf die Möglichkeit solch unbefugter Verbreitung personenbezogener Daten vorbereitet zu sein und dann effektiv zu reagieren.

Informationelle Selbstbestimmung unabhängig von der Qualität personenbezogener Daten

Zwar mögen Mobilfunknummern oder E-Mail-Adressen nicht als politisch besonders sensibel oder geheimschutzbedürftig angesehen werden und die Motivation des Verantwortlichen mag auch eher auf Geltungsbedürfnis als auf grundsätzlichen Erwägungen beruhen:
Es gehe aber darum, dass der Einzelne selbst die Befugnis zur Entscheidung darüber haben müsse, wer seine persönlichen Daten kennen soll und wer nicht. Informationelle Selbstbestimmung sei unabhängig von der Qualität der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Grundschutz als Basis der freien Kommunikation

LfDI RLP Prof. Dr. Dieter Kugelmann, hebt die Notwendigkeit des Selbstdatenschutzes hervor: „Jede und jeder muss sich bewusst machen, dass die alltägliche Kommunikation unter Nutzung moderner Kommunikationsmittel eine gewisse Aufmerksamkeit erfordert, weil man auf Anbieter von Diensten und technische Infrastrukturen angewiesen ist.
Hält man sich aber an einige Grundregeln wie die Datensparsamkeit und trifft Vorkehrungen etwa zur Verschlüsselung und Sorgfalt bei der Wahl von Passworten, gibt es keinen Grund, sich in der freien Kommunikation als zentralem Element der Demokratie beirren zu lassen.“

Besonderes Interesse, dass private Daten auch privat bleiben…

Im Hinblick auf den konkreten Fall bestehen laut Professor Kugelmann „noch Unklarheiten“. Jedenfalls stammten die betreffenden Daten aus sehr unterschiedlichen Quellen.
„Sie betreffen Personen des öffentlichen Lebens, die zwar oftmals eher Daten preisgeben, weil sie in der Öffentlichkeit stehen. Diese Personen ziehen aber die Grenze zwischen privat und öffentlich selbst und haben gerade ein besonderes Interesse daran, dass ihre privaten Daten auch privat bleiben.“

Zeitnah eine Löschung oder zumindest Sperrung der Daten herbeiführen

Der LfDI RLP prüft nach eigenen Angaben im Rahmen seiner Zuständigkeiten und in Kooperation mit anderen Behörden, ob und wie zeitnah eine Löschung oder zumindest Sperrung der Daten herbeigeführt werden kann.
Da die Daten teils im außereuropäischen Ausland abgelegt und bereits gespiegelt seien, sei internationale Zusammenarbeit gefragt. Er prüfe auch, inwieweit die Strafbestimmungen der Datenschutzgesetze greifen.

Risiken für Privatheit und Erhaltung von kommunikativer Rückzugsräume

Die unberechtigte Veröffentlichung von personenbezogenen Daten vieler Personen des öffentlichen Lebens mache einmal mehr klar, „dass die Kommunikation mittels des Internet Risiken birgt“.
Risiken bestehen laut LFDI RLP für die Privatheit und die Erhaltung von kommunikativen Rückzugsräumen, weil eine Vielzahl von Daten in teils schwer kontrollierbarer Weise übermittelt und gespeichert werden, ohne dass die betroffene Person den Überblick und die Verfügungsmacht behalten kann.

Freie Kommunikation ermöglichen und zugleich Risiken minimieren

Soweit allerdings die Verfügungsmacht des Einzelnen reicht, sollte insbesondere darauf geachtet werden, möglichst wenig gerade auch sensible Daten zu übermitteln, die angemessene Verschlüsselung von Daten und die Sicherung von Übertragungswegen zu wahren und Anbieter von Diensten zu nutzen, die einen hohen Standard des Datenschutzes gewährleisten, empfiehlt der LFDI RLP.
Ziel müsse sein, die freie Kommunikation zu ermöglichen und zugleich Risiken zu vermeiden oder zumindest so weit als möglich zu verringern.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Selbstdatenschutz

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Cloud-Speicher sicher nutzen

dsb datenschutzbeauftragter kanton zürich
Passwortcheck

datensicherheit.de, 04.01.2019
Datendiebstahl: Warnung vor eiligen Schuldzuweisungen

datensicherheit.de, 06.12.2018
Quora: 100 Millionen Nutzer von Hacker-Angriff betroffen



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung