Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von am Mittwoch, Juli 18, 2018 10:50 - noch keine Kommentare

Robo Advice: Verbraucherzentrale fordert Verbesserung

Positionspapier zu digitaler Finanzanlageberatung und Vermögensverwaltung erschienen

[datensicherheit.de, 18.07.2018] Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nimmt Stellung zum „Robo Advice“ im Kontext digitaler Geldanlagen. Verbraucher müssten sich auf die Qualität algorithmenbasierter Entscheidungen in Fragen der Geldanlage grundsätzlich verlassen können – und dafür bedürfe es klarer gesetzlicher Regelungen und einer strengen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zu dem Thema ist ein vzbv-Positionspapier erschienen.

Auf Qualitätsstandards bei Anlagevorschlägen muss Verlass sein

Neben der analogen Beratung bei Produktanbietern oder unabhängigen Beratern stünden Verbrauchern neuerdings auch digitale Angebote zur Verfügung. Auf Grundlage einer standardisierten Abfrage von Kundenmerkmalen böten „Robo Adviser“ automatisierte Anlageempfehlungen oder Portfolio-Steuerungen an, die ausschließlich auf Algorithmen basierten.
„Verbraucher müssen sich auf Qualitätsstandards bei den Anlagevorschlägen verlassen können. Und sie müssen nachvollziehen können, was Algorithmen bei der Geldanlage wie entscheiden. Sonst kaufen sie die digitale Katze im Sack“, betont Dorothea Mohn, Leiterin „Team Finanzmarkt“ beim vzbv.

„Robo Advice“ bisher keine Beratung, sondern standardisierte Geldanlage

„Robo Advice“ sei „keine Beratung, sondern standardisierte Geldanlage“. Das Ansinnen der meisten Angebote sei Produktverkauf. „Dazu werden Verbrauchern Standardlösungen von häufig zweifelhafter Qualität angeboten“, erläutert Mohn.
Entscheidend sei, dass die Digitalisierung der Finanzberatung eine bessere Regulierung des Beratungsprozesses als Ganzes möglich mache. Statt einzelne Berater müsse lediglich der Algorithmus richtig reguliert und beaufsichtigt werden.

Konkretere gesetzliche Regelungen notwendig

„Die BaFin braucht mehr gesetzliche Befugnisse zur Kontrolle von Algorithmen“, fordert Mohn daher. Es gehe „nicht um meterlange Programmcodes“, sondern um die Wirkung für Verbraucher und wie „Robo Advice“-Anbieter die Wirkung erklärten.
Hier bedürfe es konkreterer gesetzlicher Vorgaben zur Abfrage der persönlichen Kundeneigenschaften, zur Information von Verbrauchern sowie Mindestanforderungen an die Qualität der Vorschläge.

Weiterentwicklung zu einer tatsächlichen Beratung gefordert

Aus Sicht des vzbv sollte „Robo Advice“ zu einer tatsächlichen Beratung weiterentwickelt werden. „Langfristig kann ,Robo Advice‘, entsprechende Entwicklungen im Bereich Künstlicher Intelligenz vorausgesetzt, auch eine vollwertige Beratung bieten“, sagt Mohn.
Vor allem brauche der Markt aber unabhängige Anbieter, die Technologie nicht zum Produktverkauf nutzen wollen.

„Robo Advice“ nur ein Aspekt der Digitalisierung der Finanzberatung

„Robo Advice“ sei nur ein Aspekt der Digitalisierung der Finanzberatung. Auch in der klassischen analogen Beratung kämen heute Algorithmen zur Anwendung, die das Ergebnis der Beratung bestimmten.
Der Unterschied sei, dass in der persönlichen Beratung ein Berater die Software bedient, beim „Robo Advice“ der Verbraucher selbst.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 13.07.2018
Bessere Beratung durch Digitalisierung?! | Positionspapier des vzbv zu digitaler Finanzanlageberatung und Vermögensverwaltung (Robo Advice)



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