Aktuelles, Branche - geschrieben von am Dienstag, Juni 19, 2018 23:43 - noch keine Kommentare

Luftsicherheit in Deutschland: Einheitliche Standards und Vorgaben gefordert

Bundesverband für Luftsicherheit schlägt ständigen Bund-Länder-Ausschuss vor

[datensicherheit.de, 19.06.2018] Die FASAG (Federal Aviation Security Association of Germany – Bundesverband für Luftsicherheit e.V.) fordert in einer aktuellen Stellungnahme, „Luftsicherheit aus einer Hand“ zu anzubieten und hierzu einen ständigen Bund-Länder-Ausschuss zu etablieren. Diese Einrichtung soll demnach zur verbindlichen Klärung aller grundsätzlichen Fragen für alle Beteiligten sorgen. Dieser Ausschuss solle darüber hinaus in der Lage sein, die NQS (Nationale Qualitätskontrolle für Luftsicherheit) für die Aufsicht der dann verbindlich festgelegten Rahmenbedingungen zu beauftragen.

Einheitliche Standards und Vorgaben!

„Mit dem Flickenteppich von unterschiedlichen Vorschriften, Zuständigkeiten und Entscheidungen muss endlich Schluss sein“, fordert der FASAG-Vorstandsvorsitzende, Prof. Elmar Giemulla.
Es müsse jetzt dafür gesorgt werden, dass in allen Bereichen der Luftsicherheit in Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben gelten und umgesetzt werden, betont Giemulla.

Über 30 Luftsicherheitsbehörden…

Die in der letzten Legislaturperiode erfolgte Revision des Luftsicherheitsgesetzes hat nach Auffassung von FASAG „nicht zu einer ernsthaften Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen in Hinsicht auf eine Vereinheitlichung geführt“.
Nach wie vor seien über 30 Luftsicherheitsbehörden damit beschäftigt, die Standards zu kontrollieren, was einen negativen, potenziell sogar gefährlichen Einfluss auf die Luftsicherheit habe.

Unterschiedliche Schulungs- und Prüfungsansätze bei der Ausbildung

Aus vielen, der FASAG vorliegenden Fällen werde ersichtlich, dass die verschiedenen Luftsicherheitsbehörden, Landesluftsicherheitsbehörden und Bundesbehörden wie das Luftfahrt-Bundesamt und die Bundespolizei in wichtigen Detailfragen zu unterschiedlichen Bewertungen kämen.
Als Beispiel wurde demnach genannt, dass nicht einmal der Begriff der „Sicherheitskontrolle“ zehn Jahre nach der Veröffentlichung der EG-Grundverordnung national einheitlich definiert sei.
Darüber hinaus könne man täglich unterschiedliche Schulungs- und Prüfungsansätze bei der Ausbildung von Kontrollpersonal erleben, wobei die Passagiere im Süden Deutschlands anders als im Norden kontrolliert würden.

Überfällige Vereinheitlichung aller Maßnahmen im Bereich der Luftsicherheit

Laut Giemulla appelliert die FASAG in diesem Zusammenhang eindringlich an den Bundesinnenminister, sich seiner Verantwortung für die Luftsicherheit bewusst zu werden. Denn die Aufgabe Luftsicherheit werde, soweit sie nicht vom Bund selbst ausgeübt werde, von den Ländern im Auftrag des Bundes wahrgenommen.
Der Bundesinnenminister sollte deshalb nicht nur seine Weisungs- und Koordinierungsbefugnisse aktiv wahrnehmen, sondern er müsse auch die dringend anzupassenden, bzw. neu zu erstellenden Rechtsvorschriften wie die Luftsicherheitsschulungsverordnung, das Fortbildungs- und Ausbilderkonzept und die einheitliche Prüfungsordnung für Luftsicherheitskräfte aktiv vorantreiben. Die Voraussetzungen dafür lägen seit dem Änderungsgesetz des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) vor.
Das von FASAG angestrebte Bund-Länder-Gremium würde – ohne die Notwendigkeit einer Rechtsänderung – eine Plattform schaffen, „um endlich die lange überfällige Vereinheitlichung aller Maßnahmen im Bereich der Luftsicherheit zu gewährleisten“.

Weitere Informationen zum Thema:

FEDERAL AVIATION SECURITY ASSOCIATION OF GERMANY –
BUNDESVERAND FÜR LUFTSICHERHEIT E.V.

LBA, 23.04.2008
Verordnung (EG) Nr. 300/2008

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)



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