Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Mai 24, 2018 23:27 - noch keine Kommentare
Bayern: Meldefrist für Nennung eines Datenschutzbeauftragten verlängert
Bundesverband IT-Mittelstand e.V. fordert „Augenmaß“
[datensicherheit.de, 24.05.2018] Laut einer Meldung des Bayerischen IT-Sicherheitsclusters wurde die Meldefrist für die Nennung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Bayern bis zum 31. August 2018 verlängert.
Empfehlung von Informationsquellen zum Thema DSGVO
Verwiesen wird auf weitere Umsetzungsempfehlungen und Informationen u.a. auf den Websites der übrigen Landesbehörden der Bundesländer sowie den Industrie- und Handelskammern.
Bei Umsetzung der DSGVO „Augenmaß“ gefordert
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. ruft dazu auf, bei der Umsetzung der DSGVO mit „Augenmaß“ vorzugehen, um für alle die Vorteile der Regelungen nutzbar zu machen.
Weitere Informationen zum Thema:
BayLDA
Willkommen beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
bitkom, 30.05.2017
Leitfaden: Das Verarbeitungsverzeichnis
IT SECURITY – Bavarian IT Security & Safety Cluster, 24.05.2018
BITMi zur DSGVO: Zukunft gestalten und Maß halten
datensicherheit.de, 17.03.2018
EU-DSGVO: Perspektiven des Datenschutzes nach dem 25. Mai 2018
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