Aktuelles, Experten - geschrieben von cp am Mittwoch, April 25, 2018 22:00 - noch keine Kommentare
Die Uhr tickt: Noch ein Monat bis zum endgültigen Inkrafttreten der EU-DSGVO
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein stellt zahlreiches Informationsmaterial online bereit
[datensicherheit.de, 25.04.2018] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein weist in einer aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass in einem Monat die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für alle, die personenbezogene Daten verarbeiten, endgültig in Kraft tritt. Einige Organisation seien schon beim „Feinschliff“, anderen aber fehle noch Basiswissen.
Neue „Praxis-Reihe“ des ULD online verfügbar
Die häufigsten Fragen an das ULD betreffen demnach zum einen die Datenverarbeitung von Vereinen und zum anderen alles rund um das Thema der Datenschutzbeauftragten in einer Organisation.
Wie sich die Einbindung von Dienstleistern mit Auftragsverarbeitungsvertrag rechtskonform umsetzen lässt, werde von den Profis ebenfalls stark nachgefragt. Zu all diesen Themen soll die neue „Praxis-Reihe“ des ULD Antworten geben, die online zur Verfügung steht und in der nächsten Zeit erweitert werden soll.
Am 25. Mai 2018 endet die zweijährige Übergangsfrist
Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein: „Jetzt geht’s um den Endspurt, um bis zum 25. Mai 2018 optimal auf das neue Datenschutzrecht vorbereitet zu sein! Jede Organisation sollte sich überprüfen, ob die wichtigen Punkte der Grundverordnung erfüllt sind.
Dies fällt allen leicht, die schon seit Jahren ihren Datenschutz im Griff haben und die bisherigen rechtlichen Anforderungen erfüllen. Die anderen, für die das Datenschutzrecht Neuland ist, müssen aufholen. Denn zum 25. Mai 2018 endet die zweijährige Übergangsfrist.“
Dringend Plan erstellen und abarbeiten!
Nach Hansens Auffassung besteht „kein Grund für Panikmache“, aber jede Organisation sollte mittlerweile einen Plan haben, wie und bis wann welcher Teil der Datenschutzbestimmungen umsetzt sein sollen.
„Ansonsten dringend den Plan erstellen und abarbeiten!“, appelliert Hansen an alle Behörden, Unternehmen und Vereine. „Es lohnt sich, die Datenverarbeitung in der Organisation auf den Prüfstand zu stellen: Überflüssige Datensammlungen können gelöscht werden, manche Abläufe lassen sich verbessern, und endlich hat man Klarheit darüber, wie die Daten laufen. Wie will man auch sonst seiner Verantwortung nachkommen?“
Außerdem rät sie, bei Dienstleistern und Herstellern nachzufragen, wie die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt werden – das sei schließlich die Grundlage für Vertrauenswürdigkeit.
Zahlreiche Informationen auf der Website des ULD bereitgestellt
Neben der „Praxis-Reihe – Datenschutzbestimmungen praktisch umsetzen“ sollen in den nächsten Tagen weitere Materialien auf der Website des ULD bereitgestellt werden.
Dort seien außerdem zahlreiche Kurzpapiere zu finden, die auf wenigen Seiten konzentriert einzelne DSGVo-Aspekte beleuchten. Außerdem erhielten Angehörige von Heilberufen dort einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und ihre Umsetzung im besonders sensiblen Gesundheitsbereich.
Weitere Informationen zum Thema:
ULD
Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO
datensicherheit.de, 20.03.2018
DSGVO-Studie: Lediglich ein Viertel der deutschen Unternehmen vorbereitet
datensicherheit.de, 17.03.2018
EU-DSGVO: Perspektiven des Datenschutzes nach dem 25. Mai 2018
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