Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, März 2, 2017 17:47 - noch keine Kommentare
Reporter ohne Grenzen: Verfassungsbeschwerde gegen BND-Massenüberwachung
Journalistischer Quellenschutz und damit Grundpfeiler der Pressefreiheit in Gefahr
[datensicherheit.de, 02.03.2017] Reporter ohne Grenzen (ROG) hat nach eigenen Angaben Verfassungsbeschwerde gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) „wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses“ eingelegt. ROG wirft dem deutschen Auslandsgeheimdienst demnach vor, „im Zuge seiner Massenüberwachung den E-Mail-Verkehr der Organisation mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen ausgespäht zu haben“. Eine entsprechende Klage habe das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Dezember 2016 abgewiesen.
Journalistischer Quellenschutz in Gefahr
„Die Massenüberwachung durch den BND stellt den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit in Frage“, so ROG-Vorstandsmitglied Matthias Spielkamp.
Die bisherige Rechtsprechung verweigere den Betroffenen einen „wirksamen Rechtsschutz gegen diese weitreichende Überwachungspraxis“. Man sei zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht diesen „unhaltbaren Zustand endlich beenden wird“.
Verfassungsbeschwerde gegen „strategische Fernmeldeüberwachung“ 2013
Konkret richte sich diese Verfassungsbeschwerde gegen die „strategische Fernmeldeüberwachung“ des BND im Jahr 2013: Nach allem, was über den Umfang der Überwachung vor allem des E-Mail-Verkehrs zwischen In- und Ausland sowie über die vom BND verwendeten Suchkriterien bekannt sei, müsse ROG davon ausgehen, dass auch zahlreiche E-Mails der Organisation erfasst worden seien – und dass diese Praxis unverhältnismäßig und nicht vom G-10-Gesetz gedeckt sei.
Dies beeinträchtige massiv die Arbeit von ROG und verletze die Interessen der Organisation. Denn für zahlreiche Journalisten aus Deutschland und aus autoritären Staaten wie Usbekistan, Aserbaidschan oder China sei ROG ein regelmäßiger und wichtiger Ansprechpartner, an den sie sich mit schutzwürdigen Anliegen oder vertraulichen Informationen wendeten. Die Ausforschung der Kommunikation durch den BND bedeute, dass sich solche Journalisten nicht mehr darauf verlassen könnten, dass ihre Kommunikation vertraulich bleibt.
Weitere Verfassungsbeschwerde gegen BND-Gesetz geplant
Das Bundesverwaltungsgericht habe die Klage im Dezember 2016 als „unzulässig“ abgewiesen, weil ROG nicht nachgewiesen hätte, tatsächlich von einem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis durch den BND betroffen gewesen zu sein. Mit dieser Begründung habe das Gericht vergleichbare Klagen schon in der Vergangenheit abgewiesen.
Bei der Verfassungsbeschwerde wie auch bei der ursprünglichen Klage werde ROG von dem Berliner Rechtsanwalt Niko Härting vertreten. Diese sei zu unterscheiden von einer geplanten Verfassungsbeschwerde, mit der ROG im Bündnis mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und weiteren Partnern gegen das im Oktober 2016 verabschiedete BND-Gesetz vorgehen wolle.
Kurze Löschfrist vereitelt effektiven Rechtsschutz
Die Verfassungsbeschwerde von ROG richte sich mittelbar auch gegen die im G-10-Gesetz festgelegte Löschfrist für Protokolldaten (§ 6 Abs. 1 Satz 5 G10). Mit ihnen müsse der BND die Vernichtung der personenbezogenen Informationen dokumentieren, die er im Zuge der Überwachung erhobenen und bei der weiteren Bearbeitung aussortiert hat. Das Gesetz sehe vor, dass diese Protokolldaten jeweils am Ende des Folgejahres zu löschen seien.
Mit Verweis auf diese Vorschrift habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur Klage von ROG argumentiert, ein eventueller Rechtsverstoß lasse sich für das Jahr 2013 nicht mehr nachweisen. Sofern es einen Grundrechtseingriff gegeben habe, sei er durch die Löschung „folgenlos beseitigt“ worden.
Gemäß dieser Argumentation gäbe es jedoch faktisch keinen Rechtsschutz gegen die meisten Überwachungsmaßnahmen nach dem G-10-Gesetz. Denn die wichtigsten Anhaltspunkte, um abzuschätzen, mit welcher Wahrscheinlichkeit man selbst überwacht wurde, ergeben sich laut ROG aus dem Jahresbericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags, das die Tätigkeit der deutschen Geheimdienste beaufsichtigt. Der Bericht dieses Gremiums werde jedoch erst nach Ablauf der Löschfrist im G-10-Gesetz veröffentlicht – für das Jahr 2013 sei er am 8. Januar 2015 erschienen.
Klage gegen Metadaten-Analyse weiter anhängig
Einen anderen Teil der ursprünglichen Klage gegen den BND habe das Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2016 abgetrennt und weitere Aufklärung vom BND dazu verlangt. Dabei gehe es um die Metadatensammlung im BND-Verkehrsanalysesystem „VerAS“, mit dem der Geheimdienst seit dem Jahr 2002 in großem Umfang Verbindungsdaten über Telefongespräche mit Auslandsbezug sammele. Bei der mündlichen Verhandlung am 14. Dezember 2016 hätten die Richter dazu eingehende Nachfragen gestellt, die deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Metadatensammlung erkennen ließen.
ROG betrachtet „VerAS“ als „unverhältnismäßige und widerrechtliche Vorratsdatensammlung, die den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit in Frage stellt“.
Klage gegen Massenüberwachung
Beide Punkte der ursprünglichen Klage betreffen laut ROG die Massenüberwachung des BND – die sogenannte Strategische Fernmeldeüberwachung, bei welcher der Geheimdienst Telekommunikation mit Auslandsbezug nach bestimmten Suchbegriffen auf „nachrichtendienstlich relevante“ Inhalte durchforstet.
Dies habe insoweit nichts mit der jüngst vom Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ enthüllten, gezielten Überwachung bestimmter Journalisten und Redaktionen im Ausland zu tun.
Weitere Informationen zum Thema:
REPORTER OHNE GRENZEN, 01.07.2015
Reporter ohne Grenzen verklagt den BND
REPORTER OHNE GRENZEN
Kritik am BND-Gesetz / BND-Gesetz erlaubt massenhafte Überwachung ausländischer Journalisten
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, 15.12.2016
Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren 2012 und 2013 erfolglos…
REPORTER OHNE GRENZEN, 15.12.2016
Teilerfolg der ROG-Klage gegen den BND
datensicherheit.de, 23.12.2016
Insider – die immer noch unterschätzte Gefahr
datensicherheit.de, 21.06.2016
Das datenschutzrechtliche Damoklesschwert über den EU-Standardvertragsklauseln
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