Aktuelles, Experten - geschrieben von am Mittwoch, Dezember 14, 2016 21:19 - noch keine Kommentare

Vorratsdatenspeicherung: Noch mehr Argumente für die Verfassungsbeschwerde

Digitalcourage: Nicht jammern, sondern klagen!

[datensicherheit.de, 14.12.2016] Getreu dem Motto „Wir jammern nicht, wir klagen – Nachschlag gegen Vorratsdatenspeicherung“ reicht der Digitalcourage e.V. am 19. Dezember 2016 in Karlsruhe noch mehr Argumente für seine Verfassungsbeschwerde ein.

Überwachungsmaßnahmen unverhältnismäßig

Zur Begründung des „Nachschlags“ heißt es: „Denn die im Oktober beschlossene Telefon- und Internet-Überwachung aller Menschen in Deutschland ist insbesondere in Verbindung mit EU-weiten Überwachungsmaßnahmen unverhältnismäßig.“
Wenn das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bleibt, werde schon am 1. Juli 2017 die anlasslose Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungen in Deutschland beginnen.

Bereits 85-seitige Verfassungsbeschwerde eingereicht

Bereits vor zwei Wochen hatten gemeinsam mit dem Anwalt Meinhard Starostik u.a. mehr als 20 Prominente beim Bundesverfassungsgericht die 85-seitige Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Seitdem hat Digitalcourage nach eigenen Angaben die Zeit genutzt und will einen zusätzlichen Schriftsatz mit weiteren Argumente gegen Telefon- und Internet-Überwachung einreichen.

35.000 Unterschriften von Unterstützern angestrebt

Erklärtes Ziel ist es, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu kippen. Rund 33.000 Menschen hätten das Anliegen bereits unterstützt – ein „klares Zeichen gegen Überwachung an Politik, Öffentlichkeit und Medien“. Angestrebt werden mindestens 35.000 Unterschriften von Unterstützern. Noch bis 18. Dezember 2016 um 24.00 Uhr könne unterschrieben werden.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage
Vorratsdatenspeicherung? Nicht schon wieder!

datensicherheit.de, 28.11.2016
Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsbeschwerde eingereicht / Ab Sommer 2017 soll gespeichert werden, wer wann wo mit wem per Telefon kommuniziert und im Internet unterwegs ist



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