Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von am Donnerstag, April 28, 2016 23:39 - noch keine Kommentare

Verbraucherzentrale kritisiert unvollständige und verharmlosende Lebensmittelwarnungen

Mögliche Gesundheitsgefährdung oft nur unzureichend beschrieben

[datensicherheit.de, 28.04.2016] Das Portal „lebensmittelwarnung.de“, auf dem regelmäßig Lebensmittelrückrufe veröffentlicht werden, sei eine wichtige Informationsquelle für Verbraucher – egal ob es um Glassplitter, giftige Stoffe oder gefährliche Bakterien in Lebensmitteln geht. Doch 80 Prozent der Warnmeldungen beschrieben die mögliche Gesundheitsgefährdung nur unzureichend, weil sie entweder unvollständig seien oder die Risiken verharmlost würden – so das Fazit der verbraucherzentrale Hamburg (vzhh), die nach eigenen Angaben insgesamt 50 Warnungen ausgewertet hat, die zwischen Juli 2015 und April 2016 auf dieser Website veröffentlicht wurden.

Gefahrenpotenzial von Listerien nur unzureichend beschrieben

Lediglich bei zehn Warnungen (20 %) habe es eine gute Beschreibung der Risiken gegeben. Fünf Warnungen (10 %) verharmlosten mögliche Auswirkungen. Bei 27 Warnungen (54 %) seien keine Aussagen über die gesundheitlichen Gefährdungen getroffen worden. Bei weiteren vier Fällen (8 %) seien die Formulierungen zu Gesundheitsrisiken „zu unkonkret oder zu unverständlich und versteckten sich hinter Fachbegriffen“. Bei vier anderen Warnungen (8 %) seien die gesundheitlichen Auswirkungen nur teilweise benannt worden.
Silke Schwartau von der vzhh: „Besonders problematisch finden wir es, wenn in den Warnlisten bei Verunreinigungen mit Listerien beispielsweise nur vor Kopfschmerzen und Fieber gewarnt wird, obwohl diese tückischen Bakterien Fehlgeburten und Hirnhautentzündungen verursachen können.“ Auch bei den Salmonellen habe meistens ein warnender Hinweis auf die tatsächliche Gefährdung gefehlt, obwohl es sich bei Salmonellose um eine sehr ansteckende Krankheit handele. Die Verharmlosung könne dazu führen, dass zum Beispiel hochgradig ansteckende Noroviren in der Bevölkerung verbreitet würden, warnt Schwartau und weist darauf hin, dass sowohl Noroviren als auch Salmonellen und Listerien sogar meldepflichtig sind. Die Veröffentlichungen zu Fremdkörpern wie Glassplittern oder Plastikteilen in Lebensmitteln seien nach Auffassung der Verbraucherschützerin ebenfalls unzureichend, weil Hinweise auf mögliche Speiseröhrenverletzungen oder innere Blutungen fehlten.

Qualitätsstandard bei Lebensmittelwarnungen endlich nach oben setzen!

„Wir begrüßen, dass es das Portal lebensmittelwarnung.de seit Oktober 2011 gibt, denn es informiert schnell über Lebensmittelrückrufe und schafft so mehr Transparenz“, betont Schwartau. Doch die Texte zu den Warnungen würden offenbar nicht ausreichend kontrolliert und mitunter ohne fachliche Prüfung auf Vollständigkeit ins Internet gestellt. Es gebe keine klare Zuständigkeit und Behörden stellten Firmenwarnungen teilweise ohne Nachprüfung ins Netz.
Es müsse aber einen Verantwortlichen geben, „der die sachliche Richtigkeit der Warnmeldungen sicherstellt“. Würden Warnungen verharmlost oder die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen nicht dargestellt, könnten im schlimmsten Fall Gesundheitsschäden oder Krankheitsübertragungen auf weitere Personen nicht verhindert werden, gibt Schwartau zu bedenken – fünf Jahre nach der EHEC-Epidemie sei es an der Zeit, den Qualitätsstandard bei Lebensmittelwarnungen endlich nach oben zu setzen, um der Ausbreitung von schlimmen Krankheiten besser vorzubeugen.

Weitere Informationen zum Thema:

lebensmittelwarnung.de
Das Portal der Bundesländer und des BVL
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