Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von am Montag, April 4, 2016 14:34 - noch keine Kommentare

87 Prozent der Bundesbürger wünschen Zugang zu persönlichen Gesundheitsdaten

bitkom setzt sich für elektronische Patientenakte ein

[datensicherheit.de, 04.04.2016] Neun von zehn Bundesbürgern (87 Prozent) wollen nach aktuellen bitkom-Erkenntnissen direkten Zugang zu ihren persönlichen Gesundheitsdaten haben, die in Arztpraxen, Kliniken oder anderen Gesundheitseinrichtungen anfallen. Das habe eine repräsentative Umfrage unter 1.236 Personen ab 14 Jahren im Auftrag des Digitalverbands bitkom ergeben.

Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten im Patienteninteresse

Gesundheitsdaten umfassen unter anderem Diagnosen von Ärzten, Laborergebnisse, OP-Berichte oder Röntgenbilder. Die Patienten wollten endlich selbst Herr ihrer persönlichen Gesundheitsdaten werden, so bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Die Daten von Patienten lägen an den unterschiedlichsten Stellen und es sei für die Behandelten nicht immer leicht, überhaupt an sie heranzukommen. Informationen aus einer Behandlungsakte können zum Beispiel bei einem Arztwechsel notwendig sein. So kann sich der jeweils behandelnde Mediziner anhand der Krankengeschichte sowie aktueller Befunde und Verordnungen ein besseres Bild über den Gesundheitszustand des Patienten machen.

Recht auf Einsichtnahme der eigenen Patientenakte

Die Behandelten haben laut Bundesdatenschutzgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch das Recht, jederzeit und „unverzüglich“ ihre Patientenakte einzusehen. Auf Wunsch müssen Kopien oder Ausdrucke angefertigt werden, die allerdings kostenpflichtig sind. Arztpraxen und Kliniken sollten die Einsicht in die Behandlungsakte zu einem selbstverständlichen Service für ihre Patienten machen, fordert Dr. Rohleder.

bitkom setzt sich für elektronische Akte ein

Der bitkom setzt sich nach eigenen Angaben seit Langem dafür ein, dass Gesundheitsdaten wie Befunde, Röntgenbilder oder Verordnungen von Medikamenten auf Wunsch des Patienten vom behandelnden Arzt in einer elektronischen Akte gespeichert werden. Der Patient sollte dabei selbst entschieden können, welche Informationen gespeichert werden und wem er diese – zum Beispiel im Rahmen einer Behandlung – zugänglich machen will.
Ein wichtiger Schritt in diese Richtung sei die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Mit dem kürzlich verabschiedeten
„E-Health-Gesetz“ sollten nun weitere innovative Anwendungen für eine bessere Versorgung der Patienten eingeführt werden. Dazu zählten die Einführung eines digitalen Patientenfachs, eines elektronischen Medikationsplans sowie mehrerer telemedizinischer Anwendungen.
Mit Hilfe des digitalen Patientenfachs könnten die Nutzer eigenverantwortlich Gesundheitsdaten verwalten, die sie zum Beispiel mit Fitness-Trackern oder Gesundheits-Apps gesammelt haben. Diese Daten könnten sie ihrem Arzt dann in strukturierter Form zur Verfügung stellen.
Eine weitere wichtige Anwendung sei in diesem Zusammenhang die Einführung eines elektronischen Medikationsplans. Dieser solle Ärzten einen Überblick über die verschriebenen Medikamente verschaffen und so unerwünschte Wechselwirkungen vermeiden helfen, erklärt Dr. Rohleder.
Wichtig sei das vor allem bei Menschen, die bei mehreren Ärzten in Behandlung sind und mehrere verschreibungspflichtige Medikamente gleichzeitig einnehmen – dies sei vor allem bei chronisch Kranken oder älteren Patienten der Fall. In Deutschland würden bisher nämlich rund 20.000 Menschen pro Jahr an den unerwünschten Wechselwirkungen von Medikamenten sterben.



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