Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, November 28, 2014 17:50 - noch keine Kommentare

BMWi: Mess- und Eichrecht unter Beibehaltung des Schutzniveaus modernisiert

Ersteichung von national geregelten Messgeräten ab dem 1. Januar 2015 durch Konformitätsbewertung ersetzt

[datensicherheit.de, 28.11.2014] Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat der Bundesrat die vom BMWi erarbeitete Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung gebilligt. Zusammen mit dem neuen Mess- und Eichgesetz soll die neue Mess- und Eichverordnung am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Qualitätssiegel für Hersteller von Messgeräten

Damit werde das Mess- und Eichrecht modernisiert und zugleich das bestehende hohe Schutzniveau des deutschen Messwesens beibehalten, so das BMWi. Es schaffe ein Qualitätssiegel für Hersteller von Messgeräten und sichere einen lauteren Handelsverkehr. Zudem schaffe die Neuregelung einheitliche Vorgaben für den Marktzutritt von Messgeräten – unabhängig davon, ob das jeweilige Gerät europäisch oder national geregelt ist. Dies bedeute für die betroffenen Wirtschaftsakteure eine deutliche Vereinfachung und sei ein Beitrag zum Bürokratieabbau.

Gleiche Anforderungen an europäisch und national geregelte Messgeräte

Künftig sollen für europäisch und national geregelte Messgeräte die gleichen Anforderungen gelten, wenn sie auf den Markt gebracht werden. Die innerstaatliche Bauartzulassung und die Ersteichung von national geregelten Messgeräten werden ab dem 1. Januar 2015 durch eine Konformitätsbewertung ersetzt.
Das neue Regelungssystem ist laut BMWi innovationsoffen und könne technologische Neuentwicklungen zeitnah erfassen. Die Nacheichung von verwendeten Messgeräten bleibe im bisherigen Umfang den Eichbehörden der Länder und den staatlich anerkannten Prüfstellen vorbehalten (Eichung ist die amtliche Prüfung eines Messgeräts in periodischen Abständen oder aus Anlass eines Fehlers oder eines Eingriffs in das Messgerät).

Gesetzliches Messwesen mit volkswirtschaftlicher Bedeutung

Das gesetzliche Messwesen gewährleistet die Messrichtigkeit und -beständigkeit im geschäftlichen Verkehr, von amtlichen Messungen und von Messungen im öffentlichen Interesse für über 120 Millionen verwendete Messgeräte, wie z.B. Strom-, Wasserzähler, Waagen, Tankzapfsäulen, Geschwindigkeitsmessgeräte oder Taxameter.



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