Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, Oktober 17, 2014 13:22 - ein Kommentar

BfDI Andrea Voßhoff: „Nur eine funktionsfähige Datenschutzbehörde ist auch unabhängig“

Künftig untersteht die Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nur noch einer parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle

[datensicherheit.de, 17.10.2014] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) untersteht künftig nur noch einer parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle. Die bisher bestehende Rechtsaufsicht durch die Bundesregierung und die Dienstaufsicht durch das Bundesministerium des Innern werden abgeschafft.

Dazu Andrea Voßhoff: „Ich begrüße, dass der Gesetzgeber die vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Bedingungen für eine völlig unabhängige Datenschutzaufsicht nunmehr auch im Bund umsetzen will. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schafft hierfür im Wesentlichen die notwendigen formalen Voraussetzungen“.

Europäischer Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht haben mehrfach die Rolle der Datenschutzaufsicht als Hüterin des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hervorgehoben und betont, dass Eingriffe in dieses Grundrecht vor allem im Sicherheitsbereich nur unter der Voraussetzung zulässig sind, dass eine unabhängige Datenschutzkontrolle besteht. Diese wichtigen Aufgaben können nur mit einer funktionsfähigen Datenschutzbehörde erfüllt werden. Diese wird durch den Gesetzentwurf noch nicht in der gebotenen Weise geschaffen.

„Die Beratungen im Deutschen Bundestag bieten die Chance, die Architektur der Datenschutzkontrolle im Bund an die Herausforderungen durch die technologische Entwicklung und die Übertragung immer neuer Aufgaben anzupassen. Ich würde mich deshalb freuen, wenn der Gesetzgeber meine Vorschläge für eine angemessene organisatorische und haushaltsmäßige Ausstattung meiner Dienststelle in einem breiten Konsens konstruktiv aufgreift.“, so Voßhoff.



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