Aktuelles - geschrieben von am Freitag, September 21, 2012 23:29 - noch keine Kommentare

Bundesrat: Melderecht ins Vermittlungsverfahren verwiesen

Datenschutzrechtliche Verbesserungen sollen erreicht werden

[datensicherheit.de, 21.09.2012] Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens einstimmig in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Es trage dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger nicht hinreichend Rechnung. Ziel des Vermittlungsverfahrens ist es, datenschutzrechtliche Verbesserungen zu erreichen.
Das neue Melderecht war bereits in der parlamentarischen Sommerpause heftig in die Kritik geraten, weil es den Einwohnermeldeämtern künftig erlauben würde, persönliche Daten wie Namen und Adressen an Privatunternehmen zu verkaufen, wenn die Bürger nicht ausdrücklich widersprechen. Vor der Sitzung entscheidenden Sitzung des Bundesrates am 21.09.2012 wurden vom Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ 196.278 Unterschriften gegen das neue Meldegesetz an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck übergeben. Diese Regelung möchte der Bundesrat im Vermittlungsausschuss durch eine Einwilligungslösung ersetzen lassen.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 21.09.2012
196.278 Unterschriften gegen das neue Meldegesetz an Ministerpräsident Beck übergeben / Unterzeichner fordern die Weitergabe von Meldedaten nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Bürger bei den Meldebehörden zu erlauben



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