Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Montag, März 19, 2012 18:03 - ein Kommentar
Megaupload-Schließung als Köder: eleven GmbH warnt vor Abmahnung per E-Mail
Vergleichsangebot für angeblichen Download urheberrechtsgeschützter Dateien
[datensicherheit.de, 19.03.2012] Das „Research-Team“ der Berliner eleven GmbH warnt vor Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen:
Diese würden seit einigen Tagen massenhaft verschickt. Die eleven-Experten gehen davon aus, dass es sich dabei mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch handelt. Die E-Mails mit der Betreffzeile „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Filesharing“ stammen von einer angeblichen Münchner Rechtanwaltskanzlei namens Kroner & Kollegen, die eine ganze Reihe namhafter Studios zu vertreten behauptet – darunter Sony BMG, Universal Music, Warner Music Group. Es werde behauptet, dass der Empfänger urheberrechtsgeschütztes Audio- und Video-Material über die kürzlich geschlossene Filehosting-Plattform „Megaupload“ heruntergeladen habe. Dafür solle der Nutzer im Rahmen eines Vergleichs 149,95 Euro zahlen. Tue er das nicht in einer angegebenen Frist, würden 891,31 Euro fällig, der Gegenstandswert betrage gar 10.000 Euro.
Das Schreiben weist laut eleven inhaltliche und formale Fehler auf…
Das beigefügte Dokument im PDF-Format wirke laut eleven auf den ersten Blick seriös und trage den Briefkopf der vermeintlichen Kanzlei. Dagegen spreche jedoch Einiges dafür, dass es sich dabei um einen Betrugsversuch handelt. So weise das Schreiben laut eleven inhaltliche und formale Fehler auf – so werde „Megaupload“ fälschlich als „Filesharing-Plattform“ und „Peer-to-Peer-Netzwerk“ bezeichnet. Ebenso würden die heruntergeladenen Inhalte nicht benannt und auch auf eine Unterlassungserklärung werde verzichtet. Auch die Drohung, eine Nichtzahlung an die SCHUFA zu melden, sei nicht zulässig. Darüber hinaus fehlten Pflichtangaben anwaltlicher Schreiben wie Signatur und Angaben zur zuständigen Rechtsanwaltskammer.
Dubios erscheine auch die „Kanzlei“ selbst – das Schreiben enthalte keine Festnetz- oder Faxnummern, lediglich eine Mobilfunknummer sei angegeben. Die Bankverbindung für die Zahlung der Vergleichssumme weise auf ein slowakisches Kreditinstitut hin, die Internet-Domain sei in Österreich registriert, zuletzt sei der DENIC-Eintrag vor wenigen Tagen aktualisiert worden. Die Website selbst sei professionell gestaltet, weise jedoch Lücken auf – einige Menüpunkte führten auf leere Seiten. Außerdem finde sich im Mitgliederverzeichnis der Rechtsanwaltskammer München kein Hinweis auf diese Kanzlei. Verdächtig sei schließlich auch die enorme Diskrepanz zwischen dem Gegenstandswert und der geforderten Summe.
Die Aufmachung der E-Mail folge laut eleven eindeutig einem Muster – unbewiesene Behauptung, Einschüchterung und ein Angebot, das man „fast“ nicht ausschlagen könne. Die wirklich harten Fakten fehlten – nämlich welche urheberrechtlich geschützten Werke getauscht wurden und wie hoch genau der Wert dieser Werke sei. Die kurze Frist zur Zahlung werde verwendet, um den Druck auf den Empfänger zu erhöhen. Mit einer vergleichsweise geringen Summe solle beim Opfer ein Zahlungsreflex ausgelöst werden.
eleven rät Empfängern, im Zweifel einen Anwalt oder die nächste Verbraucherzentrale zu kontaktieren. Im Falle einer erneuten Zahlungsaufforderung sollte in jedem Fall ein Anwalt hinzugezogen werden.
Weitere Informationen zum Thema:
eleven-securityblog.de, 19.03.2012
eleven warnt: Welle von Abmahn-E-Mails unterwegs
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Alex
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Habe auch diese E-Mail erhalten. Zu den oben genanten widersprüchlichen aussagen kann man noch ergänzend sagen das in meinen fall das schreiben falsch adressiert ist und die aufgelisteten IP-Adressen nicht nicht zu den Adressblöcken von Deutschen ISP’s gehören.