Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, November 21, 2011 23:56 - noch keine Kommentare

Schaar: Auch ohne offizielle Vorratsdatenspeicherung speichern Provider über Wochen für betriebliche Zwecke

Behörden sehr wohl in der Lage, auf Verkehrsdaten zuzugreifen, um Verbindungen unter Verdächtigen aufzudecken

[datensicherheit.de, 21.11.2011] Mittlerweile gebe es kaum eine schwere Straftat oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, in der Befürworter der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten nicht deren Wiedereinführung forderten. In diesem Zusammenhang erinnert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar daran, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärt hatte. Nach der aktuellen „Entdeckung“ des deutschen Rechtsterrorismus hat es auch nicht lange gedauert, bis die Forderung nach (Wieder-)Einführung der Vorratsdatenspeicherung laut wurde, merkt Schaar kritisch an und nimmt Bezug auf die Sendung des ARD-Magazins „Bericht aus Berlin“ vom 20. November 2011:
Darin sei der Eindruck erzeugt worden, die deutschen Sicherheitsbehörden wären nicht in der Lage, die Spuren der terroristischen Konspiration nachzuvollziehen, da es in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung von Telefondaten gäbe. Zur Vorbereitung dieses Beitrags sei auch er von einem Fernsehteam interviewt worden. Auf eine entsprechende Frage habe er den Journalisten mitgeteilt, dass dieses Argument nicht zutreffe, weil Telekommunikationsunternehmen die meisten Telefondaten auch ohne Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung über Wochen bis Monate für eigene betriebliche Zwecke speicherten. So könne auch eine Studie des Bundeskriminalamts nicht überraschen, wonach auch nach Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung mehr als 80 Prozent der Anfragen bezüglich Telefon-Verkehrsdaten hätten beantwortet werden können. Es könne also gar keine Rede davon sein, dass die Behörden nicht in der Lage wären, auf Verkehrsdaten zuzugreifen, um die Verbindungen unter verdächtigen Personen aufzudecken, so Schaar. Leider finde sich in dem Beitrag davon nichts. Stattdessen werde behauptet, die Bundesjustizministerin verhindere durch ihren hinhaltenden Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung einen wirksamen Kampf gegen Rechtsterrorismus…

Weitere Informationen zum Thema:

Datenschutz FORUM, 21.11.2011
Peter Schaar / Alle Tage wieder: Vorratsdatenspeicherung



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung