Aktuelles, Experten - geschrieben von am Mittwoch, August 3, 2011 14:53 - noch keine Kommentare

Warnung des Bundesdatenschutzbeauftragten: Steuer-ID droht zum allgemeinen Personenkennzeichen zu werden

Peter Schaar stellt mit Besorgnis fest, dass die Verwendungsmöglichkeiten der Steuer-ID schleichend ausgeweitet werden

[datensicherheit.de, 03.08.2011] Vier Jahre nach Einführung der Steueridentifikationsnummer kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, dass die Steuer-ID zunehmend auch außerhalb der Steuerverwaltung genutzt wird:
Seine Befürchtungen hinsichtlich der zunehmenden Verwendung der Steuer-ID in den verschiedensten Lebensbereichen hätten sich leider bestätigt. Schaar stellt mit Besorgnis fest, dass die Verwendungsmöglichkeiten der Steuer-ID schleichend ausgeweitet werden.
Nicht nur Finanzbehörden, sondern auch Banken, Versicherungen und Krankenkassen verwendeten mittlerweile die Steuer-ID. Wer heute ein Konto eröffnen will oder Elterngeld beantragt, müsse dafür seine Steuer-ID angeben. Damit droht die Steuer-ID durch die Hintertür zu einem allgemeinen Personenkennzeichen zu werden – eine Entwicklung, die von Verantwortlichen bei deren Einführung vehement bestritten worden sei.
Durch die Steuer-ID wurden erstmals alle Bundesbürger in einer zentralen Datenbank dauerhaft erfasst. Bei einer Erweiterung der unter der Steuer-ID gespeicherten Daten etwa um Angaben zur Religionszugehörigkeit oder zu Familienangehörigen habe der Staat einen umfangreichen zentralen Datenbestand geschaffen, der für verschiedene Stellen von Interesse sei.
Schon diese Daten enthielten Informationen über unterschiedliche Lebensumstände eines jeden Bürgers. Wenn zudem auch weitere Dateien über die Steuer-ID verknüpfbar würden, verstärke sich die Gefahr der Bildung aussagekräftiger Persönlichkeitsprofile. Besonders bedenklich sei es, wenn dies ohne Kenntnis der Betroffenen geschehe, so Schaar.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI
23. Tätigkeitsbericht 2009 – 2010



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