Aktuelles, Branche, Service, Umfragen - geschrieben von cp am Montag, August 1, 2011 21:53 - ein Kommentar
Jeder Zweite Arbeitnehmer betreibt private Internetnutzung am Arbeitsplatz
Laut BITKOM-Umfrage vor allem privater E-Mail-Check im Dienst
[datensicherheit.de, 01.08.2011] Jeder zweite berufliche Internetnutzer verwendet das Web während der Arbeit für private Zwecke – so das Fazit einer aktuellen Umfrage im Auftrag des BITKOM:
Im Auftrag befragte das Meinungsforschungsinstitut Aris deutschlandweit 538 berufstätige Personen ab 14 Jahren – die Umfrage sei repräsentativ. Demnach machten weibliche Mitarbeiter von dieser Möglichkeit etwas häufiger Gebrauch als männliche (55 gegenüber 48 Prozent). Jede dritte Frau nutze den Webzugang ihres Arbeitgebers mindestens einmal täglich, bei den Männern sei es lediglich jeder vierte. Am häufigsten würden dabei private E-Mails gecheckt. Knapp die Hälfte derer, die das Internet am Arbeitsplatz privat nutzen, widme sich dem E-Mailing. Jeder Vierte suche Informationen für private Zwecke; jeweils ein Fünftel kaufe online ein oder führe Buchungen durch; jeder Achte besuche Online-Communitys, acht Prozent spielten Online-Spiele.
Ob die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten der BITKOM-Tipps zum Thema leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und der Rechtsprechung ab.
So entscheidet über die private Nutzung des Internets allein der Arbeitgeber – er ist nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen. Entscheidet er sich dafür, kann er es generell erlauben oder auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.
Ohne konkrete Vereinbarung spricht Vieles dafür, dass die private Internetnutzung vom Arbeitgeber geduldet wird, wodurch eine betriebliche Übung begründet werden könnte – dies kann für Arbeitnehmer von Vorteil sein, falls es zum Streit kommt.
Arbeitnehmer sollten trotzdem in der Personalabteilung nach geltenden Regelungen fragen. Arbeitgebern rät der BITKOM, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat.
Ist die private Internet-Nutzung erlaubt, darf die Firma das Surfverhalten nur in Ausnahmefällen ohne Zustimmung des Mitarbeiters kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung sind keine unbegrenzten Kontrollen gestattet. Der Arbeitgeber darf dann stichprobenartig prüfen, ob das Surfen dienstlich bedingt ist. Er muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von persönlichen Nutzungsdaten ist innerhalb von Firmen nicht erlaubt.
Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber einen Mitarbeiter in der Regel zunächst einmal abmahnen.
Aktuelles, Experten - Nov 21, 2024 20:50 - noch keine Kommentare
ePA für alle: Daten für die Forschung und das Risiko trägt der Patient
weitere Beiträge in Experten
- CRA endgültig in Kraft getreten: Digitale Produkte in der EU kommen auf den Prüfstand
- Datenleck bei Öko-Stromanbieter: 50.000 Datensätze deutscher Tibber-Kunden im Darknet
- HmbBfDI unternahm branchenweite Schwerpunktprüfung im Forderungsmanagement
- Repräsentative Studie von Civey und QBE: Über 24 Prozent deutscher Unternehmen kürzlich von Cyber-Attacke betroffen
- Datenschutz-Sandbox: Forschungsprojekt soll sicherer Technologieentwicklung Raum geben
Aktuelles, Branche, Studien - Nov 20, 2024 20:59 - noch keine Kommentare
Laut 2025 Identity Fraud Report alle fünf Minuten ein Deepfake-Angriff
weitere Beiträge in Branche
- Unternehmen sollten NIS-2 ernst nehmen und schnell konforme Lösungen etablieren
- Betrug im Digital-Zeitalter: Moderne IT definiert -Bedrohungen und -Schutzmaßnahmen neu
- TOPqw Webportal: G DATA deckte fünf Sicherheitslücken auf
- Proofpoint gibt Tipps gegen Online-Betrug – Hochsaison der Online-Einkäufe startet
- NIS-2-Richtlinie: G DATA sieht Fehleinschätzung bei Mehrheit der Angestellten in Deutschland
Branche, Umfragen - Dez 21, 2020 21:46 - noch keine Kommentare
Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
weitere Beiträge in Service
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“
- Cybersicherheit: SANS-Studie zu Frauen in Führungspositionen
Kommentieren