Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, März 31, 2011 11:29 - noch keine Kommentare

Beschluss des EU-Ministerrats und der EU-Kommission: Klonfleisch-Vermarktung weiterhin ohne Kennzeichnung möglich

verbraucherzentrale Baden-Württemberg spricht von einem „Schlag gegen die Interessen der Verbraucher“

[datensicherheit.de, 31.03.2011] Lebensmittel wie Fleisch und Milch geklonter Tiere und ihrer Nachfahren dürften weiterhin ohne Kennzeichnung vermarktet werden, kritisiert die verbraucherzentrale Baden-Württemberg (vzbw):
Diesen Beschluss hätten der EU-Ministerrat und die EU-Kommission am 29. März 2011 gegen die Forderungen des Europäischen Parlaments gefasst. Obwohl im EG-Vertrag explizit festgeschrieben, zeigten sich EU-Ministerrat und EU-Kommission am Informationsrecht der Verbraucher vollständig desinteressiert. Verbraucher hätten aber ein Recht auf vollständige und umfassende Information, so die vzbw. Dies gelte ganz besonders bei Produktionsverfahren wie Klonen, die am Lebensmittel nicht zu erkennen seien. Nur wenn ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen, könnten Verbraucher ihre Entscheidungsfreiheit wahrnehmen.
Die aktuelle Entscheidung sei nun ein „Schlag gegen die Interessen der Verbraucher“, gegen deren Recht auf Information und Wahlfreiheit. Die Bundesregierung müsse ihre Blockadehaltung aufgeben. Bundesministerin Ilse Aigner habe die Aufgabe, sich dringend und ausdrücklich für die Interessen der Verbraucher einzusetzen, fordert Christiane Manthey, vzbw-Ernährungsexpertin. Lebensmittel, die von geklonten Tieren oder deren Nachkommen stammen, müssten gekennzeichnet werden. Für die verlässliche Kennzeichnung sei ein Rückverfolgbarkeitssystem erforderlich, ohne ein solches könne Klonfleisch nicht vermarktet werden.

Weitere Informationen zum Thema:

EUROPA, Food Safety – From the Farm to the Fork
Novel Food – Introduction



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