Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, März 8, 2011 15:49 - 2 Kommentare

SWIFT-Daten für die USA: Zweifel an der Europol zugewiesenen Wächterfunktion

Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Geheim-Einstufung großer Teile des Berichts der Gemeinsamen Kontrollinstanz

Foto: BfDI

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[datensicherheit.de, 08.03.2011] Laut einer Mitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor wenigen Tagen die Gemeinsame Kontrollinstanz von Europol den öffentlichen Teil ihres Kontrollberichts zur Umsetzung des SWIFT-Abkommens veröffentlicht. Der Kontrollbericht belege, dass entgegen den im Abkommen vorgesehenen Beschränkungen EU-Zahlungsdaten auf der Grundlage viel zu abstrakt und umfassend formulierter US-Ersuchen in die USA übermittelt worden seien:
Bereits der rudimentäre öffentliche Teil des Kontrollberichts bestätige seine Befürchtungen, so der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar. Er sieht massive Defizite und fordert, dass die politisch Verantwortlichen auf europäischer und nationaler Ebene umgehend für die Beseitigung der festgestellten Mängel sorgen müssten.
Unverständnis zeigt Schaar für die Geheim-Einstufung großer Teile des Berichts durch Europol. Er bewertet es äußerst kritisch, dass die geheimen Feststellungen der Öffentlichkeit und auch dem Europäischen Parlament nicht mitgeteilt werden sollen. Europol müsse im Interesse der EU-Bürger die strikte Beachtung der Beschränkungen und Verfahrensvorgaben durch die US-Anfragen gewährleisten. Dies sei nun nach den Feststellungen der Gemeinsamen Kontrollinstanz nicht der Fall. Europol ist nach dem Abkommen verpflichtet, alle US-Ersuchen auf die Beachtung dieser Beschränkungen und damit auf die Erforderlichkeit der Datenübermittlung zu überprüfen. Ohne die Zustimmung von Europol darf beispielsweise SWIFT keine EU-Zahlungsverkehrsdaten an die USA übermitteln. Europol habe aber jedem US-Ersuchen zugestimmt, die angeforderten Daten seien stets ohne Abstriche in die USA übermittelt worden. Diese Vorgehensweise sei mit dem Abkommen und der Europol dort neu zugewiesenen datenschutzrechtlichen Wächterfunktion nicht vereinbar. Nach Auffassung Schaars rückten die Kontrollergebnisse die bereits im Vorfeld des Abkommens kritisch gestellte Frage in den Blickpunkt, ob Europol die ihr zugewiesene Wächterfunktion überhaupt angemessen wahrnehmen könne und wolle.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, 08.03.2011
SWIFT-Abkommen: Kontrollbericht belegt dringenden Handlungsbedarf



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