Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Dienstag, Mai 24, 2022 16:51 - noch keine Kommentare
4 Jahre Datenschutz-Grundverordnung: DSGVO-Konformität kann auch vor Ransomware-Schäden schützen
Michael Scheffler rät, DSGVO-Vorteile gerade auch für Unternehmen noch stärker ins Blickfeld zu nehmen
[datensicherheit.de, 24.05.2022] „Was waren das für Zeiten damals 2018, als das Inkrafttreten der DSGVO für die scheinbar größtmögliche Aufregung in der Wirtschaft und IT gesorgt hat“, erinnert Michael Scheffler, „Country Manager DACH“ bei Varonis, in seiner aktuellen Stellungnahme zum DSGVO-Jubiläum. Immerhin hätten mittlerweile rund zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland die DSGVO mittlerweile vollständig (20%) bzw. größtenteils (45%) umgesetzt, ein knappes Drittel (29%) zumindest teilweise.
Michael Scheffler: DSGVO-Konformität kann auch als effektiver Ransomware-Schutz betrachtet werden!
Auch steigende DSGVO-Bußgelder als Motivation
Hierzu beigetragen hätten sicherlich auch die steigende Anzahl an Verfahren und die steigenden Bußgelder, welche 2021 laut „GDPR Enforcement Tracker“ europaweit mit 1.277.000.000 Euro deutlich die Milliardengrenze überschritten hätten.
Zum Vergleich führt Scheffler an: „2019 betrugen die Bußgelder ,nur‘ 73 Millionen Euro.“ Er plädiert indes dafür, die DSGVO nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung der Nachteile in Form von Strafzahlungen zu betrachten, „sondern vielmehr die Vorteile gerade auch für Unternehmen noch stärker ins Blickfeld nehmen“.
DSGVO zwingt Unternehmen, Ordnung ins Daten-Chaos zu bringen
Die DSGVO zwinge Unternehmen dazu, „Ordnung in ihr Daten-Chaos zu bringen“. Scheffler führt weiter aus: „Nur wer weiß, wo die wichtigen, personenbezogenen Daten gespeichert sind, wer auf diese zugreifen kann und ob sie auch auf korrekte Weise verwendet werden, kann ihren Schutz und ihre Integrität gewährleisten.“
Dies gelte auch und gerade in der derzeitigen Bedrohungslage, welche stark von Ransomware gekennzeichnet sei. „Nicht zufällig beobachten wir immer häufiger, dass Cyber-Kriminelle nicht nur Daten verschlüsseln und mit einer Veröffentlichung drohen (Double-Extortion-Ansatz), sondern auch mit einer Meldung an die jeweiligen Aufsichtsbehörden.“
DSGVO verlangt u.a. das Minimieren des Speicherns von Verbraucherdaten
Die DSGVO verlange das Minimieren des Speicherns von Verbraucherdaten, das Minimieren des Personenkreises, der darauf zugreifen kann, und das Minimieren der Aufbewahrungsdauer. Dies entspreche dem Least-Privilege-Ansatz und sorge letztlich für eine Reduzierung des „Explosionsradius“.
Es gehe darum, den Schaden, den ein kompromittiertes Konto anrichten kann, so weit wie möglich zu begrenzen. „Hat jeder Mitarbeitende Zugriff auf Millionen Dateien, unter denen sich auch Tausende DSGVO-relevante befinden, wird das potenzielle Ausmaß eines Angriffs und die Auswirkungen von dieser Menge an nicht nutzbaren, verschlüsselten Dateien deutlich.“
Mehr als nur DSGVO-Konformität: Beschränkung der Berechtigungen auf Dateien, die ein Mitarbeitender für seine Arbeit tatsächlich benötigt
Scheffler erläutert abschließend: „Beschränkt man hingegen – wie es die DSGVO vorsieht – die Berechtigungen auf Dateien, die ein Mitarbeitender für seine Arbeit tatsächlich benötigt, reduziert sich das Ausmaß, die Störungen des Betriebsablaufs und der Effekt eines Angriffs wesentlich.“
Kämen zusätzlich noch Lösungen zum Einsatz, welche durch eine intelligente Analyse des Nutzerverhaltens Ransomware früh erkennen und automatisiert stoppen könnten, verliere Ransomware deutlich an Schrecken. „Insofern kann DSGVO-Konformität auch als effektiver Ransomware-Schutz betrachtet werden.“
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 20.05.2022
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