Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, September 28, 2012 22:36 - noch keine Kommentare

10. Right to Know Day: Mündigkeit setzt den informierten Bürger voraus

„Zeiten der Geheimniskrämerei von Behörden“ seien vorbei, betont der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

[datensicherheit.de, 28.09.2012] Am 28. September 2012 wurde weltweit zum 10. Mal der „Right to Know Day“ – der „Tag der Informationsfreiheit“ – begangen. Seit 2012 zählt auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI  RLP) zu den Institutionen, die für das Recht der Bürgerinnen und Bürger eintreten, von allen öffentlichen Stellen Informationen einzuholen.
Die Informationsfreiheit ist in Deutschland ein noch junges Recht, dennoch zeichne sich bereits ab, so der LfDI RLP Edgar Wagner, welche spannenden und interessanten Möglichkeiten dieses Recht eröffne – wer wissen z.B. möchte, ob in seiner Umgebung genmanipulierter Mais angebaut wird oder welche staatlichen Krankenhäuser die höchsten Infektionsraten mit multiresistenten Keimen haben, der könne sich auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz berufen und diese Information schnell und grundsätzlich kostenlos bei der zuständigen Behörde abfragen.
Noch seien nicht alle Möglichkeiten des Gesetzes für einen transparenten Staat ausgeschöpft, aber schon heute zeichne sich ein grundlegender Wandel in den Informationsbeziehungen zwischen Staat und Bürger ab – die „Zeiten der Geheimniskrämerei von Behörden“ seien vorbei; die moderne Verwaltung sei offen, transparent und bürgerorientiert, betont Wagner. Dies stärke unsere Demokratie insgesamt, beuge Korruption und Amtsmissbrauch vor und ermutige Bürger dazu sich einzumischen, denn nur der informierte Bürger sei mündig.



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