Aktuelles, Experten - geschrieben von am Mittwoch, Februar 10, 2016 22:15 - noch keine Kommentare

Datenschutz als Wettbewerbsvorteil verstehen

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit plädiert für Vereinbarung von Datensparsamkeit, Zweckbindung und Big Data

[datensicherheit.de, 10.02.2016] Mit Blick auf die Themen „Big Data“ und „Industrie 4.0“ hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, darauf hingewiesen, wie wichtig nicht nur die Berücksichtigung, sondern auch die aktive Einbeziehung des Datenschutzes in diesen Themenfeldern ist.

Digitalisierung führt zu mehr digitalen Spuren

Im Zeitalter von „Big Data“ und dem „Internet der Dinge“ führe die sich immer weiter verbreitende Digitalisierung unseres Alltags dazu, dass wir mehr und mehr digitale Spuren hinterließen, warnt Voßhoff. Wenn in Zukunft beispielsweise das Surfverhalten einer Person mit den Informationen seines Smart-Cars, des Fitnesstrackers und den Bestellungen des vernetzten Kühlschranks kombiniert werden könnten, bestehe die Möglichkeit, ein aussagekräftiges Bild der Lebensumstände dieser Person zu zeichnen.

Datenschutz als Innovations-Motor

Umso wichtiger seien rechtliche Rahmenbedingungen, die nicht nur die Entwicklung innovativer Dienste und Geschäftsmodelle ermöglichten, sondern auch einen robusten Schutz der Privatsphäre garantierten, betont die BfDI.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung sei hierzu ein wichtiger Schritt. Diese räume dem Grundrecht auf Datenschutz einen hohen Stellenwert ein und stelle sicher, dass wichtige Grundprinzipien des Datenschutzes wie Datensparsamkeit und Zweckbindung auch in der digitalen Welt ihren Platz hätten.
Dies bedeute indes nicht das Ende von Innovation, im Gegenteil, so Voßhoff: „Ich setze darauf, dass die strengen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung einen Anreiz für die europäische Digitalwirtschaft darstellen, datenschutzfreundliche Anwendungen zu entwickeln und diese am Markt als Qualitätsprodukte zu platzieren.“
Als ein positives Beispiel verweist die BfDI auf das Forschungsprojekt „AN.ON-Next“ der Universität Regensburg. Bei diesem solle unter anderem versucht werden, Anonymisierungsverfahren über verschiedene technische Ansätze bereits auf Ebene der Internetzugangsprovider zu implementieren, um somit den Internetnutzern einen standardmäßigen Basisschutz bieten zu können. Gerade die Entwicklung von Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsverfahren als „Privacy by Default“-Lösungen stellten einen wichtigen Beitrag zur Wahrung des Datenschutzes dar.
Voßhoff freut sich daher zu sehen, dass es entsprechende Bestrebungen gebe, „Wege zu finden, dass Menschen die Entscheidungshoheit über ihre Daten behalten können“. Sie hofft, dass viele Unternehmen die Chance erkennen, mit Projekten wie diesen den Datenschutz nicht mehr als wirtschaftliches Hemmnis, sondern vielmehr als Wettbewerbsvorteil zu betrachten und für sich nutzbar zu machen.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 10.02.2016
Bundeszentralamt für Steuern: Kontenabrufersuchen stark gestiegen



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